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schon Anfang des 20. Jahrhunderts den Status ei-
ner inoffiziellen Nationalhymne. Doch amtlichen
Charakter erhielt es erst am 11. August 1922 per
Proklamation durch den damaligen Reichspräsi-
denten Friedrich Ebert. Die Nazis funktionierten
die Hymne eher zu einem Kampflied um, und
schon deshalb erklang sie nach der Niederlage
lange Zeit überhaupt nicht mehr. Erst 1952 be-
sann man sich wieder auf sie. Konrad Adenauer
und Theodor Heuss argumentierten hin und her,
ob der Text auch politisch korrekt sei, sortierten
die erste („zu diskreditiert“, mit Maas und Memel
war ja nichts mehr) und die zweite Strophe („zu
trivial“ - deutsche Frauen, deutscher Wein etwa?!)
aus und einigten sich schließlich auf die Formel:
„Das Lied der Deutschen ist Hymne, gesungen
wird bei offiziellen Anlässen die dritte Strophe.
Falls sie jemand vergessen haben sollte:
„Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand.
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland.“
Der deutsche Teilstaat DDR hatte seit 1949 seine
eigene Hymne („Auferstanden aus Ruinen“). Weil
die darin vorkommende peinliche Zeile „Deutsch-
land, einig Vaterland“ nach dem Mauerbau 1961
aber nicht mehr in die Landschaft passen wollte,
wurde der Hymnus in den 1970er Jahren zu ei-
nem reinen Instrumentalstück degradiert. Im Au-
gust 1991, ein Jahr nach der Wiedervereinigung,
legten Bundespräsident Richard von Weizsäcker
und Bundeskanzler Helmut Kohl das nationale
Der Vater der deutschen Nationalhymne
 
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