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In-Depth Information
einem Microchip oder übergangsweise bis zum
Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung gekenn-
zeichnet sein.
Arten-
schutz
Exemplare von Tier- und Pflanzenarten, die vom
Aussterben bedroht sind, dürfen nicht ein- und
ausgeführt werden. Auch für Deutschland und
Spanien ist das Washingtoner Artenschutzabkom-
men verbindlich. Die „Fibel zum Artenschutz“ ver-
schickt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Bun-
desumweltministerium auf Anfrage kostenlos.
Zoll
Bei der Einreise werden EU-Bürger nicht kontrol-
liert, bei der Rückreise gelten aufgrund der steuer-
lichen Sonderstellung auf den Kanarischen Inseln
bis auf Weiteres die bekannten Mengenbeschrän-
kungen:
Tabakwaren ( für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Alkoholische Getränke ( für Personen ab 17 Jahren): 1 Li-
ter über 22 Vol.-% (CH: 15 Vol.-%) oder 2 Liter bis 22 Vol.-%
(CH: Vol.-%).
Andere Waren ( für Personen ab 15 Jahren): nach Deutsch-
land 500 g Kaffee, nach Österreich zusätzlich 100 g Tee;
(ohne Altersbeschränkung): 50 g Parfüm und 0,25 Liter
Eau de Toilette sowie Waren bis zu 175
bzw. 300 SFr. pro
Person.
Nähere Informationen:
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter,
Tel. 069-469976-00.
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Villach,
Tel. 04242-33233.
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der Zollkreisdirek-
tion Basel, Tel. 061-2871111.
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