Travel Reference
In-Depth Information
Warndreieck/Westenpflicht: Im Falle einer Panne oder
eines Unfalls sind vor und hinter dem Fahrzeug Warndrei-
ecke aufzustellen; der Fahrer verlässt das Fahrzeug mit re-
flektierender gelber oder orangener Warnweste (Euronorm
EN 471).
Unfall
Nach einem Unfall ist die Verleihfirma zu verstän-
digen. Wurde eine Person verletzt, sollte unbe-
dingt die Polizei (Guardia Civil) gerufen werden.
Über die Notrufnummer 112 erreicht man die
Zentrale für alle Notfälle (auch deutschsprachig).
Über Computer wird der Standort des Anrufers
verortet und der nächstpositionierte Notarzt- bzw.
Polizeiwagen verständigt.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die KFZ-Num-
mern der Beteiligten sowie deren Namen, An-
schrift und Versicherung aufzuschreiben. Leider
hört man bei Unfällen immer häufiger, dass Aus-
länder im Nachteil sind, auch wenn sie keine
Schuld tragen. Rat in Notsituationen geben die
Automobilclubs ihren Mitgliedern. Hier die Not-
rufnummern der wichtigsten Automobilclubs:
ADAC, Tel. 0049-89-222222, www.adac.de.
ÖAMTC, Tel. 0043-1-71199-0, www.oeamtc.at.
TCS, Tel. 0041-22-4172220, www.tcs.ch.
Behinderte unterwegs
Wer auf Fuerteventura Urlaub machen möchte,
sollte vor Antritt der Reise aktuelle Infos bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft des Klubs Behin-
derter und ihrer Freunde e.V. in Mainz einholen
(Tel. 06131-225514). Der Verein hat eine Broschü-
re herausgegeben, in der alle Reiseveranstalter mit
Angeboten für behinderte Reisende aufgelistet
sind. Leider sind auf Fuerteventura nur die neue-
ren Anlagen auf die Bedürfnisse von Behinderten
eingestellt. Dazu gehören die beiden Robinson-
Clubs, die Hotels von Riu, Elba und Atlantis.
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