Travel Reference
In-Depth Information
kommen, sind ausführliche
Quittungen
vorzule-
gen - mit Datum, Namen, Bericht über Art und
Umfang der Behandlung sowie Betrag.
Aufgrund der vielen Ausschlussklauseln ist zu prü-
fen, ob es sich lohnt, weitere Versicherungen ab-
zuschließen.So tritt die
Reiserücktrittsversiche-
rung
nur in Kraft, wenn man vor der Reise einen
schweren Unfall hat, gekündigt oder schwanger
wird, nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist u.Ä. Höhere
Gewalt in Form von Streiks, Terroranschlägen und
Naturkatastrophen gilt hingegen nicht.
Die
Reisegepäckversicherung
lohnt kaum, da
z.B. Gepäck, das bei Flugreisen verloren geht, in
der Regel nur nach Kilopreis und ohnehin nur der
Zeitwert nach Vorlage der Rechnung ersetzt wird.
Kameraausrüstung und Laptop dürfen beim Flug
nicht als Gepäck aufgegeben worden sein. Eben-
falls nicht versichert ist Gepäck im unbeaufsichtigt
abgestellten Fahrzeug. So ist die Liste der Aus-
schlussgründe endlos. Überdies deckt die
Haus-
ratsversicherung
Verluste bei Einbruch und Raub
oft auch im Ausland. In jedem Fall muss der Versi-
cherung als Schadensnachweis ein Polizeiproto-
koll vorgelegt werden.
Eine
Privathaftpflichtversicherung
hat man in
der Regel schon. Hat man eine
Unfallversiche-
rung,
ist zu prüfen, ob diese im Fall plötzlicher Ar-
beitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls im Urlaub
zahlt. Auch durch manche
Kreditkarten
oder ei-
ne Mitgliedschaft im Automobilclub ist man für
bestimmte Fälle schon versichert. Die Versiche-
rung über die Kreditkarte gilt jedoch meist nur für
den Karteninhaber.
Andere
Versiche-
rungen