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Versicherungen
Kranken-
versiche-
rung
Wichtig ist vor allem der Krankenschutz. Mit der
europäischen Krankenversicherungskarte EHIC
(European Health Insurance Card), gültig für alle
Länder der EU und die Schweiz, können sich Mit-
glieder einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos
in den Gesundheitszentren und im Krankenhaus
behandeln lassen ( Ö „Medizinische Versorgung“).
Freie Arztwahl hat man freilich nur, wenn man ei-
ne private Zusatzversicherung abgeschlossen
hat. Reguläre Auslandskrankenversicherungen
sind billig und können kurzfristig abgeschlossen
werden, gelten allerdings nur für maximal zwei
Monate. Für Versicherungen mit einer längeren
Laufzeit zahlt man deutlich mehr. Und plant man
eine mehr als sechsmonatige Reise, ist Vorsicht
geboten: Meldet man sich korrekterweise bei der
Einwohnerkontrolle ab, kündigen viele Kranken-
kassen den Versicherungsschutz!
Bei der Wahl der Versicherung sind Leistungs-
unterschiede zu prüfen. Besteht Vollschutz ohne
Summenbegrenzung? Werden Zahnbehandlungen
übernommen? Ist die Behandlung einer Krankheit,
die schon vor Antritt der Reise bestand, am Ur-
laubsort abgedeckt? Zu klären ist auch, ob ein
Rücktransport im Falle eines Unfalls oder einer
schweren Krankheit übernommen wird bzw. an
welche Bedingungen er geknüpft ist. Heißt es et-
wa, er sei „sinnvoll nach Meinung des Arztes“
oder aber, er sei „medizinisch notwendig“?
Gleichfalls wichtig ist die automatische Verlän-
gerung der Versicherung bei verhinderter Rück-
reise im Krankheitsfall. Ansonsten gehen die
u.U. enormen Behandlungskosten zu Lasten des
Patienten!
Die Versicherungsgesellschaft sollte bei Eintritt
eines Notfalls umgehend verständigt werden
(deshalb Notfallnummer und Policenummer gut
aufbewahren)! Will man die Auslagen erstattet be-
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