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Gastronomie
Jedem Estlandreisenden, der mehr
als ein paar Tage im Land ist, sei emp-
fohlen, zumindest einmal die typische
Landesküche zu kosten. Auf Voran-
meldung bieten die meisten Unter-
künfte auf dem Land Verpflegung an.
Das bedeutet, dass sich die Hausfrau
persönlich an den Herd stellt und alles,
was Haus und Hof zu bieten haben,
auffährt - Essen also, das in deutschen
Großstädten unter dem Label „Bio-
kost“ stolze Preise kosten würde, hier
aber oft gegen ein kleines Entgelt lie-
bevoll zubereitet wird.
Wer nur eine Stippvisite in Tallinn
macht, kann dort in einem der mittel-
alterlichen Restaurants - beispiels-
weise dem Olde Hansa - in den Ge-
nuss traditioneller Küche kommen.
Man sollte sich nicht davon abschre-
cken lassen, dass es dort touristisch
zugeht, die Qualität des Essens stimmt
allemal.
Natürlich schwanken die Preise je
nach Region des Landes erheblich.
Spitzenrestaurants in Tallinn haben
längst westliche Preise erreicht, den-
noch lässt sich insgesamt festhalten,
dass man in Estland preiswerter speist
als in Deutschland. Dies gilt besonders
für Restaurants auf dem Lande, dort
kann man für wenig Geld ein komplet-
tes Essen bekommen.
Doch trotz aller Hausmannskost, die
in Estland wesentlich verbreiteter ist als
in Deutschland, gibt es natürlich auch
dort die verschiedensten Restaurants
und Fastfoodlokale, die internationa-
le Küche auftischen: Sushi und Ham-
burger, indische Speisen und Pizza,
Frühstück (hommikusöök)
Zucker: suhkur
Salz: sool
Pfeffer: pipar
Milch: piim
Honig: mesi
Sahne: koor
Butter: või
Käse: juust
Wurst: vorst
Schinken: sink
Marmelade: moos
Weißbrot: sai
Dunkles Brot: leib
Brei: puder
Ei: muna
Pirogge: pirukas
Nuss: pähkel
Eis: jäätis
Kuchen: kook
Saaremaa-Bier. Wein ( vein; nicht zu
verwechseln mit viin = Wodka) wird -
abgesehen vom Fruchtwein aus Põlt-
samaa - importiert und ist deshalb oft
teurer als andere Getränke. Als Ab-
sacker und Appetitanreger trinkt man
Likör oder Wodka (viin). Bedenken
sollte man, dass ein gesetzliches Ver-
bot besteht, auf öffentlichen Plätzen
Alkohol zu trinken. Zwar halten sich
gerade Jugendliche nicht immer da-
ran, doch wer sich dem Verbot wi-
dersetzt, muss mit einer Geldstrafe
rechnen.
An nichtalkoholischen Getränken
stehen neben Softdrinks Saft (mahl),
Wasser (vesi), Milch (piim) und Sau-
ermilch (keefir) sowie Kaffee (kohv)
und Tee (tee) auf der Speisekarte.
 
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