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Schweiz: in Bern, Genf, Lausanne und in
Basel: Freiestr. 15, Tel. 058-4504170, www.sta
travel.ch.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da z.B. bei Flugreisen
verlorenes Gepäck oft nur nach Kilo-
preis und auch sonst nur der Zeitwert
nach Vorlage der Rechnung ersetzt
wird. Wurde eine Wertsache nicht im
Safe aufbewahrt, gibt es bei Diebstahl
keinen Ersatz. Kameraausrüstung und
Laptop dürfen beim Flug nicht als
Gepäck aufgegeben worden sein.
Gepäck im unbeaufsichtigt abgestell-
ten Fahrzeug ist ebenfalls nicht versi-
chert. Die Liste der Ausschlussgründe
ist endlos ... Überdies deckt häufig die
Hausratversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigen-
tum auch im Ausland. Für den Fall,
dass etwas passiert ist, muss der Versi-
cherung als Schadensnachweis ein
Polizeiprotokoll vorgelegt werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung
hat man in der Regel schon. Hat man
eine Unfallversicherung, sollte man
prüfen, ob diese im Falle plötzlicher
Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Un-
falls im Urlaub zahlt. Auch durch man-
che (Gold-) Kreditkarten oder eine
Automobilclubmitgliedschaft ist
man für bestimmte Fälle schon versi-
chert. Die Versicherung über die Kre-
ditkarte gilt jedoch meist nur für den
Karteninhaber.
Versicherungen
Zum Thema Auslandskrankenversi-
cherung siehe oben: „Ein- und Ausrei-
sebestimmungen“.
Egal, welche Versicherungen man
abschließt, hier ein Tipp: Für alle Versi-
cherungen sollte man die Notfallnum-
mern notieren und mit der Police-
nummer gut aufheben! Bei Eintreten
eines Notfalls sollte die Versicherungs-
gesellschaft sofort telefonisch verstän-
digt werden.
Ist man mit einem Fahrzeug unter-
wegs, ist der Europaschutzbrief eines
Automobilclubs eine Überlegung
wert.
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen, ist individuell
abzuklären. Gerade die Reiseversiche-
rungen enthalten viele Ausschluss-
klauseln, sodass sie nicht immer sinn-
voll sind.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 lohnt sich nur für teure Rei-
sen. Sie greift in dem Fall, dass man
vor der Abreise einen schweren Unfall
hat, schwer erkrankt, schwanger wird,
gekündigt wird oder nach Arbeitslo-
sigkeit einen neuen Arbeitsplatz be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist
u.Ä. Es gelten hingegen nicht: Terror-
anschlag, Streik, Naturkatastrophe etc.
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