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men, welches die Größe von 55x40x
23 cm nicht überschreiten darf. In der
Business Class sind es meist 30 kg pro
Person und zwei Handgepäckstücke,
die insgesamt nicht mehr als 12 kg
wiegen dürfen. Man sollte sich beim
Kauf des Tickets über die Bestimmun-
gen der Airline informieren. Dabei soll-
te man sich auch nach den neuen Re-
gelungen zur Mitnahme von Flüssig-
keiten im Handgepäck erkundigen,
die im November 2006 eingeführt
wurden. Da sich diese Regelungen
derzeit ständig ändern, wird hier nicht
auf die Details eingegangen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Ta-
schenmesser, Nagelfeilen, Nagelsche-
ren, sonstige Scheren und Ähnliches
nicht mehr im Handgepäck unterge-
bracht werden. Diese Gegenstände
sollte man unbedingt im aufzugeben-
den Gepäck verstauen, sonst werden
sie bei der Sicherheitskontrolle einfach
weggeworfen. Darüber hinaus gilt,
dass Feuerwerke, leicht entzündliche
Gase (in Sprühdosen, Campinggas),
entflammbare Stoffe (in Benzinfeuer-
zeugen, Feuerzeugfüllung) etc. nichts
im Passagiergepäck zu suchen haben.
schein mit sich führen. Zwar genügt
seit dem EU-Beitritt als Versicherungs-
nachweis das Autokennzeichen. Den-
noch ist es empfehlenswert, die Grü-
ne Versicherungskarte für Estland
(muss aufgeführt sein) mitzuführen, da
sie alle wichtigen Fahrzeugdaten ent-
hält und im Falle eines Unfalls die
Schadensabwicklung wesentlich er-
leichtern kann.
Auf der Website der Deutschen Bot-
schaft in Tallinn (www.tallinn.diplo.de,
unter „Informationen für deutsche
Staatsangehörige“, „Hinweise für Est-
land-Reisende“) kann man sich ein ins
Deutsche übersetztes Formular herun-
terladen und ausdrucken, das man im
Falle eines Unfalls benötigt.
Ein Auslandsschutzbrief mit Euro-
padeckung (Kostenübernahme für
Rücktransport, Abschleppunterneh-
men, Unfall- und Pannenhilfe, Mietwa-
gen etc.) ist außerdem unbedingt zu
empfehlen.
Ist man nicht mit dem eigenen Wa-
gen unterwegs, sollte man einen Miet-
vertrag (bei Mietwagen) bzw. eine
Vollmacht des Fahrzeughalters (bei
Privatwagen) mitführen, die den Fah-
rer ermächtigt, den Wagen zu benut-
zen. Es sollte sich dabei um ein formlo-
ses, aber notariell beglaubigtes Schrei-
ben mit folgenden Angaben handeln:
Ausstellungsdatum und -ort, Name
und Anschrift des Eigentümers sowie
Benutzers, Art und Nummer des Aus-
weises und Führerscheins sowie Anga-
ben zum Wagen (Marke, Modell,
Kennzeichen, Fahrgestellnummer und
Nummer des Zulassungsdokuments).
Weitere Informationen finden sich auf
Buchtipps
Frank Littek: Fliegen ohne Angst, und Erich
Witschi: Clever buchen, besser fliegen,
Praxis-Reihe, R EISE K NOW -H OW Verlag.
Mit dem eigenen Fahrzeug
Dokumente
Wer mit dem Auto nach Estland
reist, sollte den Fahrzeugschein und
einen deutschen oder EU-Führer-
 
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