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Die Aussage gilt auch unter der Annahme, dass Y der Dualraum eines separa-
blen normierten Raumes ist (wegen der schwach* Folgenkompaktheit des Ein-
heitsballs, siehe Satz 2.21) und die Einbettung in X schwach*-stark abgeschlossen
ist.
2.
Verkettung mit linearer Abbildung F
A
Ist Y reflexiv, F : Y
R
konvex, unterhalbstetig sowie koerziv und A : X
dom A
Y eine stark-schwach abgeschlossene lineare Abbildung, so ist F
A ei-
nerseits konvex (siehe Beispiel 6.23) und andererseits unterhalbstetig: Für u n
u
Au n
u n
in X und lim inf n→
F
(
) <
muss wegen der Koerzivität
(
Y )
beschränkt
Au n k
sein. Damit existiert eine schwach konvergente Teilfolge
(
)
v mit v
Y ,
Au n k
die ohne Einschränkung auch so gewählt werden kann, dass lim k
F
(
)=
Au n
. Es gilt außerdem u n k
lim inf n
F
(
)
u , daher folgt v
=
Au und weiterhin
Au n k
Au n
F
(
Au
)
lim
k
F
(
)=
lim inf
n
F
(
)
.
Eine analoge Argumentation führt zu der Konvexität und Unterhalbstetigkeit von
F
A unter den Voraussetzungen, dass Y der Dualraum eines separablen Banach-
Raumes, F : Y
konvex, schwach*-unterhalbstetig, koerziv sowie A stark-
schwach* abgeschlossen ist.
R
3.
Indikatorfunktionale
Es ist leicht einzusehen, dass ein Indikatorfunktional I K genau dann unterhalbst-
etig ist, wenn K abgeschlossen ist. Für konvexe, abgeschlossene K ist demnach I K
schwach folgen-unterhalbstetig.
4.
Konvexe Integration
Sei
L p
, K N
μ )
<
=
)
,
F
,
ein Maßraum und, für 1
p
, X
der assoziierte
: K N
Lebesgue-Raum wobei N
1. Weiterhin sei
ϕ
R
konvex, unterhalb-
K n sowie
ϕ (
)
ϕ (
)=
stetig und erfülle
t
0 für alle t
0
0 falls
Ω
unendliches
Maß hat bzw. sei
ϕ
von unten beschränkt falls
Ω
endliches Maß hat. Dann ist das
Funktional
u
) d x
F
(
u
)=
Ω ϕ
(
x
F : X
R
wohldefiniert und schwach unterhalbstetig. Denn, angenommen
u n
u n
und u in L p
, K N
, so liefert der Satz von Fischer-
Riesz (Satz 2.48) eine Teilfolge, die wir ohne Einschränkung
u für eine Folge
(
)
( Ω
)
u n
(
)
nennen können,
die fast überall punktweise konvergiert. Daher bekommen wir für fast alle x
Ω
die Abschätzung
ϕ u
)
ϕ u n
)
(
(
x
lim inf
n
x
welche, eingesetzt in das Integral und mit dem Lemma von Fatou (Lemma 2.46)
die Ungleichung
u
) d x
u n
) d x
F
(
u
)=
Ω ϕ
(
x
lim inf
n
ϕ
(
x
Ω
Ω ϕ u n
) d x
u n
(
=
(
)
lim inf
n
x
lim inf
n
F
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