Travel Reference
In-Depth Information
Auslandsvertretungen in La Habana
bemüht, vermittelnd zu helfen:
Schweiz: Embajada de Suiza, 5ta Avenida
No. 2005, e/ 20 y 22, Miramar Playa, Tel.
2042611
Bei Verlust oder Diebstahl der Kredit-
karten sollte man diese umgehend
sperren lassen. Für deutsche Kreditkar-
ten gibt es die einheitliche Sperrnum-
mer 0049-116116 und im Ausland zu-
Deutschland: Embajada de Alemania, Cal-
le 13, No. 652, esq. a B, Vedado, Tel. 332569,
332539, www.havanna.diplo.de
Österreich: Embajada de Austria, Avenida
5ta A No. 6617, esq. a Calle 70, Miramar, Tel.
2042825.
eine ausführliche Bescheinigung über
Diagnose und Behandlungsmaßnahmen,
einschließlich verordneter Medikamente,
sowie eine Quittung über die bezahlte
Behandlung ausstellen lassen. Auch von
Apotheken sollte man sich Quittungen
ausstellen lassen.
Bei schweren Krankheitsfällen sollte
außer dem Notfallservice der Versiche-
rung auch die Botschaft bzw. das Konsu-
lat informiert werden.
Verlust von Dokumenten/Geld
Von der Polizei sollte bei Verlusten ein
ausführliches Protokoll ausgestellt werden.
Den betroffenen Stellen sollte der Ver-
lust zügig gemeldet werden, möglichst
zusammen mit Nummern bzw. Kopien
der verlorenen Dokumente (Pass: Bot-
schaft bzw. Konsulat; Tickets: Fluggesell-
schaft; Schecks, Kreditkarten: Bank).
Botschaften bzw. Konsulate (s. „Notfäl-
le“) stellen bei Passverlust einen Ersatz-
pass aus, nachdem die Identität geklärt
ist. Beste Voraussetzung dafür ist eine Fo-
tokopie des Originals. Sonst wird beim
Einwohnermeldeamt der Heimatstadt an-
gefragt, was Zeit und Geld kostet.
Beschaffung von Geld
Überweisung von der Hausbank. Dazu
sollte man schon vor der Reise die jewei-
ligen Bedingungen, insbesondere die
Korrespondenzbank im Reiseland, klären.
Vertreter des Kreditkarteninstituts zah-
len nach Klärung der Identität ein Notfall-
geld. Auf eine rasche Ausstellung der Er-
satzkarte sollte man nicht in jedem Fall
vertrauen.
Reise-Notfall-Versicherungen zahlen
je nach Vertragsklauseln bis zu 1500 Euro
Notfalldarlehen, direkt über Vertreter im
Reiseland, falls vorhanden.
Die Botschaften bzw. Konsulate lei-
hen nur in absoluten Ausnahmefällen
Geld, zumeist auch nur in Form von
Rückflugticket oder Zugfahrkarte. Aller-
dings kann in Notfällen eine Information
an Verwandte in Deutschland erfolgen,
die das benötigte Geld dann auf ein
Konto des Auswärtigen Amtes einzahlen
müssen.
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