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In-Depth Information
eines Unfalls sollte auch der Rück-
transport übernommen werden.
Wichtig ist auch, dass im Krankheits-
fall der Versicherungsschutz über die
vorher festgelegte Zeit hinaus auto-
matisch verlängert wird, wenn die
Rückreise nicht möglich ist.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Cu-
ba gilt. Sollte man keine Krankenversi-
cherung mit Auslandsdeckung haben,
kann man sich kostenlos bei Soliswiss
(Gutenbergstr. 6, 3011 Bern, Tel. 031-
3810494, info@soliswiss.ch, www.
soliswiss.ch) nach einem attraktiven
Krankenversicherer erkundigen.
Zur Erstattung der Kosten benötigt
man grundsätzlich ausführliche Quit-
tungen (mit Datum, Namen, Bericht
über Art und Umfang der Behandlung,
Kosten der Behandlung und Medi-
kamente).
kommt, die Wohnung abgebrannt ist
o. Ä. Es gelten hingegen nicht: Terror-
anschlag, Streik, Naturkatastrophe etc.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da z. B. bei Flugreisen
verlorenes Gepäck oft nur nach Kilo-
preis erstattet wird und auch sonst
wird nur der Zeitwert nach Vorlage
der Rechnung ersetzt. Wurde eine
Wertsache nicht im Safe aufbewahrt,
gibt es bei Diebstahl auch keinen Er-
satz. Kameraausrüstung und Laptop
dürfen beim Flug nicht als Gepäck auf-
gegeben worden sein. Gepäck im un-
beaufsichtigt abgestellten Fahrzeug ist
ebenfalls nicht versichert. Die Liste ist
endlos ... Für den Fall, dass etwas pas-
siert ist, muss der Versicherung als
Schadensnachweis ein Polizeiproto-
koll vorgelegt werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung
hat man in der Regel schon. Hat man
eine Unfallversicherung, sollte man
prüfen, ob diese im Falle plötzlicher
Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Un-
falls im Urlaub zahlt. Auch durch man-
che Kreditkarten ist man für bestimm-
te Fälle schon versichert. Die Versiche-
rung über die Kreditkarte gilt jedoch
immer nur für den Karteninhaber!
Andere Versicherungen
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen wie eine Reise-
rücktrittsversicherung, Reisegepäck-
versicherung, Reisehaftpflichtversiche-
rung oder Reiseunfallversicherung, ist
individuell abzuklären. Aber gerade
diese Versicherungen enthalten viele
Ausschlussklauseln, sodass sie nicht
immer Sinn machen.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 lohnt sich nur für teure Rei-
sen. Sie greift in dem Fall, dass man
vor der Abreise einen schweren Unfall
hat, schwer erkrankt, schwanger wird,
gekündigt wird oder nach Arbeitslo-
sigkeit einen neuen Arbeitsplatz be-
 
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