Travel Reference
In-Depth Information
bei Freunden wohnen, muss die Tou-
ristenkarte in ein Besuchervisum um-
gewandelt werden. Die Umwandlung
kann ebenfalls im zuständigen Immi-
grationsbüro beantragt werden. Be-
zahlt wird wiederum mit „CUC-Mar-
ken“. Beim Antrag muss man von dem
Familienoberhaupt begleitet werden.
Cubaner, die lizenzierte casas particu-
lares führen, dürfen eine Person pro
Jahr einladen.
Geschäftsreisende brauchen ein kos-
tenpflichtiges Visum von der Botschaft
der Republik Cuba. Für den Antrag
braucht man ein Formular, das es in
der Botschaft und bei Cubatur (www.
cubatur.cu) gibt, ein Passbild und einen
frankierten Rückumschlag. Außerdem
muss der Pass mitgeschickt werden.
nen möchte, sollte man von zu Hause
aus schon Kontakt mit dem gewünsch-
ten Hotel oder Zimmervermieter auf-
nehmen. Diese Adresse tragen Sie
dann in ihre Touristenkarte ein. Wenn
man das vergisst, kann es passieren,
dass man sich auf dem Ankunftsflug-
hafen noch ein Zimmer reservieren
lassen muss.
Verboten ist die Einfuhr von porno-
grafischen und staatsfeindlichen Zei-
tungen, Zeitschriften oder Büchern.
Für Haustiere muss man einen Impf-
nachweis mitbringen.
Ausreise
Bei der Ausreise wird von Touristen
eine Gebühr von 25 CUC erhoben.
Bei Pauschalreisen bezahlt diese der
Veranstalter. Vor der Zollabfertigung
muss man sich deswegen zu einem
Extraschalter begeben. Dort erhalten
auch Pauschalurlauber eine Quittung,
die man dem Zollbeamten vorzeigt.
Eine Besonderheit gibt es im Zusam-
menhang mit dem Washingtoner Ar-
tenschutzabkommen. Cuba züchtet
Krokodile in Reservaten und Farmen.
Deshalb darf man, mit den entspre-
chenden Papieren versehen, Produkte
aus Krokodilhaut ausführen.
Verboten ist die Ausfuhr von den
bunten Polymita-Schneckenhäusern.
Bei Kunstwerken, wie z. B. Gemälden,
muss man ein Formular beim Zoll vor-
legen, das die Galerie beim Kauf aus-
stellt. Darauf sind der Künstler, der La-
den und der Verkäufer mit seiner Un-
terschrift sowie eine laufende Num-
mer vermerkt. Bei kleinen Zeichnun-
gen oder Drucken reichen auch Name
Einreise
Eingeführt werden dürfen zwei Liter
Alkohol, eine Stange Zigaretten und
die Dinge des persönlichen Bedarfs,
solange sie eine „angemessene Stück-
zahl“ nicht überschreiten. Was ange-
messen ist, hängt allerdings von dem
Ermessen des Beamten der Einreise-
behörde ab. Teure oder spezielle Din-
ge, wie technische Geräte, sollte man
bei der Einreise registrieren lassen.
Beim Zoll muss man nachweisen, dass
man pro Reisetag 50 CUC zur Verfü-
gung hat, oder dass man sein Hotel
schon bezahlt hat. Devisen sind eben
wichtig für den Staat. Laut Gesetz
müssen Individualreisende bei der Ein-
reise mindestens drei Übernachtun-
gen nachweisen. In der Regel wird
dies aber nicht mehr so streng ge-
handhabt. Da man ja irgendwo woh-
 
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