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Die Frau in der Gesellschaft
fügt, dass in keinem ihrer Dokumente
der Zivilstand ihrer Eltern notiert wer-
den darf.
Wenn die Mutter allein das Kind re-
gistrieren lässt und den Namen des
Vaters angibt, hat dieser innerhalb von
90 Tagen die Möglichkeit, die Vater-
schaft zu akzeptieren oder anzufech-
ten. Wenn er nicht erscheint, wird das
Kind als das Seine registriert.
Die Ehe ist eine Einrichtung mit
wachsendem Vermögen. Bei Schei-
dung wird zur Hälfte geteilt, was an
Vermögen seit dem Datum der Ehe-
schließung hinzugekommen ist. Wenn
es Kinder gibt, werden sie dem Part-
ner zugeteilt, der in der Lage ist, sie zu
behüten und über die Mittel zu seiner
Bildung und Entwicklung verfügt. Bei
einer Scheidung wird kein Schuldiger
benannt.
Die Mutter hat das Recht auf 18 Wo-
chen Freistellung (6 vor und 12 nach
der Geburt) bei 100 % Lohnfort-
zahlung. Im Fall einer Mehrlingsgeburt
verlängert sich die Freistellung jeweils
um zwei Wochen. Ihr steht eine
zusätzliche bezahlte Freistellung von
sechs Tagen oder zwölf Halbtagen
während der Schwangerschaft zu. Sie
kann die Freistellung nach der Entbin-
dung um sechs Monate verlängern und
erhält für diese Zeit immerhin noch
60 % ihres Lohnes. Darüber hinaus
kann sie eine unbezahlte Freistellung
beantragen, bis das Kind ein Jahr und
drei Monate alt ist.
Die
Sozialversicherung
unterstützt
allein erziehende Mütter mit ökonomi-
schen Schwierigkeiten bei der Betreu-
ung und Pflege ihrer Kinder. Das gilt
Zur heutigen Situation der Frau auf
der Zuckerinsel einige Zitate aus der
Verfassung:
„Die Frau und der Mann genießen die glei-
chen ökonomischen, politischen, kulturellen,
sozialen und familiären Rechte.“
„Der Staat garantiert, dass der Frau die
gleichen Gelegenheiten und Möglichkeiten
angeboten werden, wie dem Mann, um voll
an der Entwicklung des Landes teilzuneh-
men.“
„Die Diskriminierung aufgrund von Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, nationalem Ur-
sprung, religiösem Glauben und allem ande-
ren, das menschliche Ungleichheit verur-
sacht, ist verboten.“
Wie sieht dies nun in der Wirklichkeit
aus? Der
Frauenanteil
in der National-
versammlung liegt bei 36 %, im Staats-
rat waren immerhin 18 % Frauen, in
den Bezirksparlamenten rund 25 %
und in den Kreisparlamenten 17 %.
Das ist ein ganz ordentlicher Schnitt
für ein Land in der Karibik.
Die Anzahl der Frauen steigt im
Richteramt auf 45 %, bei den Staatsan-
wälten gibt es über 55 % Frauen. Auch
in anderen leitenden Positionen ist der
Frauenanteil hoch. So gibt es in den
Gewerkschaften über 40 % Frauen in
leitenden Positionen, in Forschung
und Technologieentwicklung sogar
50 %.
Das Familiengesetzbuch regelt Ehe,
Scheidung, väterliches Mitsprache-
recht und Adoption. Es stärkt die
Rechtsgleichheit von Kindern und ver-
Es gibt auf Cuba noch viele „Amischlitten“