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indenländlichenundtraditionellenGebietenAnatoliensjahrhunderte-
langdieRegelwar,dassdieBrautindieFamiliedesManneszog.Dadie-
serzumeistimHausseinerElternwohnenblieb,stelltedieHeiratfürdie
gelin nichtnureinenkomplettenFamilien-,sondernaucheinengrundsätz-
lichenLoyalitätswechseldar.GleichzeitigwarvonnunandieFamiliedes
Ehemannes-nichtmehrdieHerkunftsfamilie-fürdenSchutzunddie
EhrederFrauverantwortlich.
Inder Hierarchie ihrer „neuen“ Familie stehtsienichtzuletztdeshalb
anfangsganzunten.Dennsiemussalsdiejenige,dievon„außen“kommt,
einprinzipiellesMisstraueninKaufnehmen,dasiealsrelativ„Unbekann-
te“ihreEhren-undSchamhaftigkeiterstunterBeweisstellenmussunddie
neueFamilieinsofern„belastet“.Diesermisstrauischeundprüfende„Gü-
tetest“kannsichbesondersimVerhältniszurMutterdesMannesauswir-
ken,diealsobersteRespektpersonderweiblichenFamilienmitgliederdie
gelin quasi„einarbeitet“.DerenkompromissloserGehorsamäußertsichin
derwiderspruchslosenÜbernahmederHaus-und(aufdemLand)Hof-
arbeiten.GegenüberdemVaterdesManneshatsichdie gelin mitderach-
tungerweisendenDistanzeinerjüngeren,fremdenFrauzuverhalten,d.h.
siewirdinseinerAnwesenheitkaumsprechen,jaihnnichteinmalanse-
henundsichäußerstschamhaftverhalten.
IhrEhemannmagsie(idealerweise)persönlichsehrlieben,aberaucher
wirdbeimZusammenseinmitanderenFamilienmitgliedern(insbesonde-
redemVater)ihrgegenübereinebewussteZurückhaltungandenTagle-
gen.Öffentliche Liebkosungen vordenAugenderFamiliesindabsolut
unüblich,jafasteinTabu;außerhalbdespersönlichen,intimenBereichs
gilt das Zeigen von Zärtlichkeiten als unanständiges Verhalten, woran
deutlichwird,dassderhäuslicheInnenbereichdenimvorangeangenen
Kapite ldargestelltenGegensatzvonInnen(Familie)undAußen(Gesell-
schaft)imHausselbstnochmalsreproduziert.
SogibtesimHaus den gesamtfamiliären und den paarorientierten,
intimen Bereich. LetztererwarzuosmanischerZeitübrigensdereigentli-
che haremlik (dieGemächerderFrauen, mahrem ),demalsquasiöffentli-
cher Teil des Hauses der selâml£k (sogenannte „Herrenräume“) gegen-
überstand.DieIntimitätvonMannundFraugehörtindenerstenunder-
lischtimzweiten.DasGebotdesstriktenVerbergensvonIntimitätzwi-
schenEheleutenerfährterstimAltereineLockerung;auchinländlichen
Gebietenkannman(z.B.beiBusfahrtenoderSpaziergängen)ältereEhe-
paaresehen,diesichmanchmalvertraulichandenHändenhalten.
Esistleichtnachzuvollziehen,dassunterdiesen-traditionellen!-Be-
dingungendie Brautzeit fürvielejungverheirateteFraueneineharteLe-
bensphase (gelinlik) darstellt.SiemusssichdasVertrauenunddieAchtung
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