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indenländlichenundtraditionellenGebietenAnatoliensjahrhunderte-
langdieRegelwar,dassdieBrautindieFamiliedesManneszog.Dadie-
serzumeistimHausseinerElternwohnenblieb,stelltedieHeiratfürdie
gelin
nichtnureinenkomplettenFamilien-,sondernaucheinengrundsätz-
lichenLoyalitätswechseldar.GleichzeitigwarvonnunandieFamiliedes
Ehemannes-nichtmehrdieHerkunftsfamilie-fürdenSchutzunddie
EhrederFrauverantwortlich.
Inder
Hierarchie ihrer „neuen“ Familie
stehtsienichtzuletztdeshalb
anfangsganzunten.Dennsiemussalsdiejenige,dievon„außen“kommt,
einprinzipiellesMisstraueninKaufnehmen,dasiealsrelativ„Unbekann-
te“ihreEhren-undSchamhaftigkeiterstunterBeweisstellenmussunddie
neueFamilieinsofern„belastet“.Diesermisstrauischeundprüfende„Gü-
tetest“kannsichbesondersimVerhältniszurMutterdesMannesauswir-
ken,diealsobersteRespektpersonderweiblichenFamilienmitgliederdie
gelin
quasi„einarbeitet“.DerenkompromissloserGehorsamäußertsichin
derwiderspruchslosenÜbernahmederHaus-und(aufdemLand)Hof-
arbeiten.GegenüberdemVaterdesManneshatsichdie
gelin
mitderach-
tungerweisendenDistanzeinerjüngeren,fremdenFrauzuverhalten,d.h.
siewirdinseinerAnwesenheitkaumsprechen,jaihnnichteinmalanse-
henundsichäußerstschamhaftverhalten.
IhrEhemannmagsie(idealerweise)persönlichsehrlieben,aberaucher
wirdbeimZusammenseinmitanderenFamilienmitgliedern(insbesonde-
redemVater)ihrgegenübereinebewussteZurückhaltungandenTagle-
gen.Öffentliche
Liebkosungen
vordenAugenderFamiliesindabsolut
unüblich,jafasteinTabu;außerhalbdespersönlichen,intimenBereichs
gilt das Zeigen von Zärtlichkeiten als unanständiges Verhalten, woran
deutlichwird,dassderhäuslicheInnenbereichdenimvorangeangenen
Kapite
ldargestelltenGegensatzvonInnen(Familie)undAußen(Gesell-
schaft)imHausselbstnochmalsreproduziert.
SogibtesimHaus
den gesamtfamiliären und den paarorientierten,
intimen Bereich.
LetztererwarzuosmanischerZeitübrigensdereigentli-
che
haremlik
(dieGemächerderFrauen,
mahrem
),demalsquasiöffentli-
cher Teil des Hauses der
selâml£k
(sogenannte „Herrenräume“) gegen-
überstand.DieIntimitätvonMannundFraugehörtindenerstenunder-
lischtimzweiten.DasGebotdesstriktenVerbergensvonIntimitätzwi-
schenEheleutenerfährterstimAltereineLockerung;auchinländlichen
Gebietenkannman(z.B.beiBusfahrtenoderSpaziergängen)ältereEhe-
paaresehen,diesichmanchmalvertraulichandenHändenhalten.
Esistleichtnachzuvollziehen,dassunterdiesen-traditionellen!-Be-
dingungendie
Brautzeit
fürvielejungverheirateteFraueneineharteLe-
bensphase
(gelinlik)
darstellt.SiemusssichdasVertrauenunddieAchtung