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enkörpers in der Öffentlichkeit.
Die diese Funktion erfüllenden Klei-
dungsstückesindalsoFortsetzungendesräumlichenTrennungsprinzips,
dasdieAnwesenheitderFrauimöffentlichenRaumnegiertundgleich-
zeitigdenmitihrassoziiertenInnen-undIntimbereich
(haremlik/mahrem)
schützt.DastürkischeWortfürVerschleierung
(örtünme)
weistinseinem
Wortfeld auch auf die figurative Bedeutung des „Bedeckten“, „Gehei-
men“
(örtülü)
hin;esistdas,wasnichtjedersehensollunddarf.Jenach-
dem,wierigorosdieöffentlicheBedeckungdesFrauenkörpersumgesetzt
wird,variierendieKleidungsstückevom
çar¥af
(Ganzkörperumhang,der
gelegentlichsogardurchHandschuheundden
peçe
-Gesichtsschleier-
ergänztwirdunddamitdievölligeUnsichtbarkeitbewirkt)biszumlocker
(ba¥l£k)
oderstreng
(türban)
gebundenenKopftuch,daslediglichdieHaa-
rebedeckt.
Die
Haare
sindsensible,weilhöchstsexuelleKörperzeichen,undzwar
fürbeideGeschlechter.WährendderBartinderRegelalseinZeichenfür
Männlichkeitverstandenwird,stelltdasoffeneHaareiner(jungen)Frau
Verlockung und Anziehung dar. An besonders „reinen“ Orten wie der
Anatolischer Teegarten in Mut