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enkörpers in der Öffentlichkeit. Die diese Funktion erfüllenden Klei-
dungsstückesindalsoFortsetzungendesräumlichenTrennungsprinzips,
dasdieAnwesenheitderFrauimöffentlichenRaumnegiertundgleich-
zeitigdenmitihrassoziiertenInnen-undIntimbereich (haremlik/mahrem)
schützt.DastürkischeWortfürVerschleierung (örtünme) weistinseinem
Wortfeld auch auf die figurative Bedeutung des „Bedeckten“, „Gehei-
men“ (örtülü) hin;esistdas,wasnichtjedersehensollunddarf.Jenach-
dem,wierigorosdieöffentlicheBedeckungdesFrauenkörpersumgesetzt
wird,variierendieKleidungsstückevom çar¥af (Ganzkörperumhang,der
gelegentlichsogardurchHandschuheundden peçe -Gesichtsschleier-
ergänztwirdunddamitdievölligeUnsichtbarkeitbewirkt)biszumlocker
(ba¥l£k) oderstreng (türban) gebundenenKopftuch,daslediglichdieHaa-
rebedeckt.
Die Haare sindsensible,weilhöchstsexuelleKörperzeichen,undzwar
fürbeideGeschlechter.WährendderBartinderRegelalseinZeichenfür
Männlichkeitverstandenwird,stelltdasoffeneHaareiner(jungen)Frau
Verlockung und Anziehung dar. An besonders „reinen“ Orten wie der
Anatolischer Teegarten in Mut
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