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Prinzip der ausreichenden Sicherheit
Sicherheit ist oberstes Gebot!
Es handelt sich hierbei um Grunds¦tze zum Erreichen einer hohen Sicherheit des Produktes
gegenber Gefahren und um das Minimieren bel¦stigender Einflsse wie z. B. von Ger¦u-
schen, Gerchen und W¦rmeentwicklungen.
Je nach Problembereich unterscheidet man zwischen
Bauteilsicherheit
(Aspekt: Gewalt- und Ermdungsbruch von Bauelementen)
Funktionssicherheit (Aspekt: Gef¦hrdungen und Ausf¦lle durch unzuverl¦ssige
Bauteile und Baugruppen)
Arbeitssicherheit
(Aspekt: Gef¦hrdung des Menschen)
Umweltsicherheit (Aspekt: Gef¦hrdung der Natur).
Der Konstrukteur kommt dem Sicherheitsbedrfnis durch folgende Prinzipien nach:
Unmittelbare Sicherheit durch Abstellen der Gefahren. Das wird vor allem durch
richtige Dimensionierung und Auswahl der Bauelemente und durch Mehrfachanord-
nung von gef¦hrdeten Bauelementen und Baugruppen erreicht.
Mittelbare Sicherheit stellt der Einsatz von Schutzsystemen und Schutzeinrichtun-
gen, wie z. B. von ᅵberlastsicherungen, Sicherheitsventilen und Schutzgittern zur
Abwendung von auftretenden Gefahren dar.
Die ᅵberwachung von Anlagen und Einrichtungen, von denen besondere Gef¦hrdun-
gen ausgehen k￶nnen, durch beh￶rdliche Einrichtungen wie dem TᅵV (Technischer
ᅵberwachungs-Verein) kann ebenfalls der mittelbaren Sicherheit zugerechnet werden.
Beispiele fr berwachungspflichtige Anlagen sind die Hebezeuge, die Druckgef¦￟e
und die Kraftfahrzeuge. Die Kontrolle betrifft deren Auslegung, Fertigung und Ein-
satz.
Hinweisende Sicherheitstechnik wie das Anbringen von Warn- und Verbotsschil-
dern ist eine Notl￶sung.
Grunds¦tzlich ist vom Konstrukteur anzustreben, dem Sicherheitsbedrfnis durch unmittelbare
Sicherheit nachzukommen.
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