Travel Reference
In-Depth Information
Diplomatische
Vertretungen
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
o183 [D5] Generalkonsulat Deutschland,
Rua Presidente Carlos de Campos 417,
Laranjeiras, Tel. 25540004, www.rio-de-
janeiro.diplo.de, www.brasil.de, geöff-
net Mo.-Fr. 8.30-11.30 Uhr. Deutschen
wird im notfall ein befristeter Reisepass
zur Rückkehr nach Deutschland aus-
gestellt und mit einem Überbrückungs-
geld geholfen, bis selbst angeforderte
Geldmittel eintreffen. Alle Auslagen und
Gebühren sind zurückzuzahlen.
µ Botschaft von Österreich (Embaixada
da Áustria), SES, Av. das nações, Qd.
811, Lote 40, 70426-900 Brasília DF,
Tel. 061 34433111, brasilia-ob@bmeia.
gv.at, www.aussenministerium.at/
brasilia, Mo.-Fr. 9-13 Uhr. Zwar gibt es
in Rio ein österreichisches Honorarkon-
sulat (Av. José Silva de Azevedo neto
200, Torre Evolution IV, Sala 101, Barra
da Tijuca, Tel. 21020020, Di.-Fr. 9-13
Uhr), es kann aber keine notpässe aus-
stellen und hat auch sonst keine wei-
teren Befugnisse. Im notfall sollte man
sich daher an die Botschaft in Brasília
wenden.
o184 [E3] Generalkonsulat Schweiz,
Rua Cândido Mendes 157, Glória, Tel.
22211867, www.eda.admin.ch, geöff-
net Mo.-Fr. 9-12 Uhr. Für jegliche Ange-
legenheiten ist im Voraus telefonisch
oder per E-Mail ein Termin zu vereinba-
ren. Das EDA hilft, provisorische Reise-
dokumente zur Rückkehr in die Schweiz
auszustellen und unterstützt, wenn die
Mittel der Selbsthilfe ausgeschöpft sind.
Alle Auslagen sind zurückzuerstatten,
Gebührensatz 150 CHF pro Stunde.
Bei allen anderen Angelegenheiten:
Botschaft der Schweiz (Embaixada da
Suiça), 70448-900 Brasília, Av. das
nações, Lote 41, Tel. 061 4435500,
vertretung@bra.rep.admin.ch.
Der Reisepass muss bei der Einrei-
se noch mindestens sechs Mona-
te gültig sein. Kinder benötigen ei-
nen Kinderreisepass. Bei einem Auf-
enthalt von bis zu 90 Tagen ist für
Deutsche, Österreicher und Schwei-
zer kein Visum nötig. Die Polícia Fe-
deral („Bundespolizei“) stempelt die
Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise
in den Pass. Flugreisende füllen be-
reits im Flugzeug die Cartão de ent-
rada/saída (Ein-/Ausreisekarte) und
eine Declaração de Bagagem Acom-
panhada (Accompanied baggage de-
claration, Gepäck- und Zolldeklarati-
on) aus. Wer von Rio de Janeiro in ein
gelbfiebergefährdetes Gebiet oder in
ein anderes südamerikanisches Land
weiterreist, in dem gleichfalls Geldfie-
ber auftritt, benötigt bei der Einreise
einen Internationalen Impfpass und
eine gültige Gelbfieberimpfung!
Touristen dürfen bis zu einer
Summe von 10.000 Euro uneinge-
schränkt Bargeld ein- oder ausfüh-
ren. Dies ist auf der Gepäck- und Zoll-
deklaration einzutragen.
Zollbestimmungen
Einreise in Brasilien
Während des Fluges nach Rio de
Janeiro ist die Gepäck- und Zollde-
klaration auszufüllen, die bei der
Einreise abzugeben ist. Alle Gegen-
stände des täglichen Bedarfs dürfen
zollfrei nach Brasilien eingeführt wer-
den. Flugreisende ab 18 Jahren dür-
fen zusätzlich Folgendes einführen:
20 Päckchen Zigaretten, 25 Zigarren
oder Zigarillos, 250 g Tabak, 24 Fla-
schen Alkohol (davon müssen 12 Fla-
schen von der gleichen Sorte sein),
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