Travel Reference
In-Depth Information
Geschenke im Wert von 500 US$,
wobei nach Ankunft in Rio de Janei-
ro im Duty-free-Shop Waren im Wert
von 500 US$ zollfrei eingekauft wer-
den können.
Die Einfuhr von Nahrungsmitteln,
Pflanzen und Samen muss bei der
Einreise deklariert werden und wird
ggf. kontrolliert. Die neuesten Bestim-
mungen können unter www.receita.
fazenda.gov.br/aduana/viajantes
eingesehen werden.
Besonderheiten bestehen bei der
Einfuhr von Musikinstrumenten, die
von Musikern im Rahmen eines Auf-
tritts in Brasilien genutzt werden sol-
len. Dazu bedarf es drei Wochen vor
der Reise eines Zollvormerkverfah-
rens. Gleiches gilt auch für die Einfuhr
professioneller Foto- und Filmausrüs-
tungen. Eine Mitnahme von Tieren ist
allein schon aufgrund der Quarantä-
nevorschriften nicht empfehlenswert.
Für Tiere ist zudem eine Einfuhrer-
laubnis des Landwirtschaftsministe-
riums erforderlich.
In der Schweiz gelten die gleichen
Bestimmungen mit dem Unterschied,
dass nur zwei Liter alkoholische Ge-
tränke mit einem Alkoholgehalt von
höchstens 15 Vol.-% und ein Liter al-
koholische Getränke mit einem Alko-
holgehalt von über 15 Vol.-% einge-
führt werden dürfen. Andere Waren
dürfen eingeführt werden, sofern sie
einen Warenwert von CHF 300 nicht
übersteigen.
µ neuste Infos findet man unter www.
zoll.de (D), www.schwiiz.eu/einreise-
verkehr.php (CH) und www.austria.
info/de/praktische-hinweise/zoll
bestimmungen-1146013.html (A).
Ausfuhrverbote
Zum Schutz von Flora und Fau-
na dürfen weder Pflanzen noch Tie-
re aus Brasilien ausgeführt werden!
Das Ausfuhrverbot gilt für Tierfelle,
-bälge und -häute, auch wenn immer
noch Großkatzenfelle, Kaiman- und
Schlangenhäute angeboten werden.
Auch ausgestopfte Piranhas, Vögel
und Kaimane, eingelegte Schlangen,
Kaimanzähne sowie Musikinstrumen-
te aus Schildkrötenpanzern, Objekte
aus Federn von Wildvögeln und ge-
trocknete Schmetterlinge in Schau-
kästen dürfen nicht ausgeführt wer-
den. Ungeschliffene Edelsteine, his-
torische und sakrale Kunstwerke aus
der Zeit bis zum Ende des Kaiserrei-
ches, Fossilien, Waffen und Drogen
haben ebenfalls nichts im Ausreise-
gepäck zu suchen. Wer bei der un-
erlaubten Ausfuhr der oben genann-
ten Dinge erwischt wird, dem drohen
hohe Haftstrafen.
Einreise Deutschland/
Österreich/Schweiz
Touristen dürfen ab einem Alter
von 17 Jahren auf der Rückreise Fol-
gendes abgabenfrei einführen: 200
Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine
anteilige Zusammenstellung dieser
Waren, vier Liter Wein, 16 Liter Bier,
zwei Liter alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von höchstens
22 Vol.-% oder ein Liter Hochprozen-
tiges (Cachaça) mit einem Alkoholge-
halt von über 22 Vol.-% oder eine an-
teilige Zusammenstellung dieser Wa-
ren. Dazu Geschenke oder Souvenirs
im Warenwert von 430 Euro, bei Rei-
senden unter 15 Jahren bis 175 Euro.
Gefälschte Markenwaren dürfen ge-
nerell nicht eingeführt werden.
F Die Stromversorgung in den
Favelas ist zum Teil recht kreativ
gelöst
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