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Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg
etc., in diesen Fällen zahlt die Versi-
cherung des Reiseveranstalters.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da z.B. bei Flugreisen
verlorenes Gepäck oft nur nach Kilo-
preis und auch sonst wird nur der Zeit-
wert nach Vorlage der Rechnung er-
setzt wird. Wurde eine Wertsache
nicht im Safe aufbewahrt, gibt es bei
Diebstahl auch keinen Ersatz. Kamera-
ausrüstung und Laptop dürfen beim
Flug nicht als Gepäck aufgegeben
worden sein. Gepäck im unbeaufsich-
tigt abgestellten Fahrzeug ist ebenfalls
nicht versichert. Die Liste ist endlos ...
Überdies deckt häufig auch die Haus-
ratsversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigen-
tum auch im Ausland.
Ist es zum Verlust gekommen, muss
sich der Geschädigte von der örtli-
chen Polizei ein detailliertes Protokoll
ausstellen lassen, das den Verlusther-
gang präzise beschreibt. Die von der
thailändischen Polizei ausgestellten
Protokolle sind allerdings in Thai, so
dass der Tourist zunächst keine Mög-
lichkeit der Überprüfung hat, inwie-
weit der Tathergang korrekt dargestellt
wurde. Zudem kann es auf den Poli-
zeirevieren zu höchsten Sprachver-
wirrungen kommen, da nur wenige
Beamte Englisch sprechen. In Orten,
die über eine Abteilung der Tourist
Police verfügen (diese sind in den
Ortsbeschreibungen angegeben), soll-
te immer diese aufgesucht werden, da
dort Englisch gesprochen wird.
Aber auch dort wird das Protokoll
nur in Thai ausgestellt, und so sollte
man bei Versicherungsabschluss gleich
abklären, inwieweit die Versicherung
fremdsprachige Protokolle akzeptiert.
Zur Not sollte die Deutsche/Öster-
reichische/Schweizer Botschaft um ei-
ne beglaubigte Übersetzung gebeten
werden. Dieses ist allerdings mit Kosten
verbunden. Natürlich kann man auch
ein Übersetzungsbüro aufsuchen. Offi-
ziell beglaubigte Übersetzungen kosten
zwischen 600 und 1000 Baht pro Seite.
Eine Privathaftpflichtversicherung
hat man in der Regel schon. Hat man
eine Unfallversicherung, sollte man
prüfen, ob diese im Falle plötzlicher Ar-
beitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls
im Urlaub zahlt. Auch durch manche
Kreditkarten oder Automobilclubmit-
gliedschaft ist man für bestimmte Fälle
schon versichert. Die Versicherung
über die Kreditkarte gilt jedoch immer
nur für den Karteninhaber!
Veranstalter: Pleite!
Wer eine Rundreise oder eine Pauschalrei-
se bucht, sollte sich idealerweise vergewis-
sern, ob der Veranstalter gegen Zahlungsun-
fähigkeit oder Insolvenz versichert ist - das
gilt vor allem für eher kleine Veranstalter
oder Billigveranstalter. Denn nur wenn diese
versichert sind, bekommt man die gezahlten
Beträge und gegebenenfalls anfallenden
Rückflugkosten von der Versicherung des
Veranstalters im Pleitefall zurückerstattet. Als
Nachweis dient der so genannte Sicherungs-
schein, den man spätestens bei der ersten
(An-)Zahlung vom Veranstalter bzw. Reise-
büro ausgehändigt bekommen sollte.
Will man absolut sicher gehen, dass der
Reiseveranstalter wirklich versichert ist, kann
man sich direkt bei der auf dem Sicherungs-
schein vermeldeten Versicherungsanstalt
nach der Gültigkeit des Versicherungs-
schutzes erkundigen.
 
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