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Reist man ganz allein und hat keine Sexta-
nerblase, kann es weitaus angenehmer sein,
einen Fensterplatz zu reservieren, damit
man für die Sitznachbarn nicht immer auf-
stehen muss. Außerdem kann man dann
natürlich auch aus dem Fenster sehen.
Wer sehr unter Flugangst leidet, sollte
sich möglichst weit vorn im Flugzeug einen
Platz reservieren, denn dort merkt man we-
niger von den Vibrationen der Maschine.
dig ändern, sollte man sich beim Reisebüro
oder der Fluggesellschaft nach den derzeit
gültigen Regelungen erkundigen.
Der Check-in
Bei den meisten internationalen Flügen
muss man zwei bis drei Stunden vor Ab-
flug am Schalter der Airline eingecheckt ha-
ben. Viele Airlines neigen zum Überbuchen,
d.h., sie buchen mehr Passagiere ein, als Sit-
ze im Flugzeug vorhanden sind, und wer zu-
letzt kommt, hat dann möglicherweise das
Nachsehen.
Wenn ein vorheriges Reservieren der
Sitzplätze nicht möglich war, hat man die
Chance, einen Wunsch bezüglich des Sitz-
platzes zu äußern.
Das Gepäck
Aus Sicherheitsgründen dürfen Taschen-
messer, Nagelfeilen, Nagelscheren, sonsti-
ge Scheren und Ähnliches nicht mehr im
Handgepäck untergebracht werden. Diese
sollte man unbedingt im aufzugebenden
Gepäck verstauen, sonst werden diese Ge-
genstände bei der Sicherheitskontrolle ein-
fach weggeworfen. Darüber hinaus gilt, dass
Feuerwerke, leicht entzündliche Gase (in
Sprühdosen, Campinggas), entflammbare
Stoffe (in Benzinfeuerzeugen, Feuerzeugfül-
lung) etc. nichts im Passagiergepäck zu su-
chen haben.
In der Economy-Class darf man in der Re-
gel nur Gepäck bis zu 20 kg pro Person
einchecken (steht auf dem Flugticket) und
zusätzlich ein Handgepäck von 7 kg in die
Kabine mitnehmen, welches eine bestimmte
Größe von 55 x 40 x 23 cm nicht über-
schreiten darf. In der Business Class sind es
meist 30 kg pro Person und zwei Handge-
päckstücke, die insgesamt nicht mehr als
12 kg wiegen dürfen. Man sollte sich beim
Kauf des Tickets über die Bestimmungen
der Airline informieren.
Seit November 2006 dürfen Fluggäste
Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegen-
stände in ähnlicher Konsistenz (z.B. Getränke,
Gels, Sprays, Shampoos, Cremes, Zahnpasta,
Suppen) nur noch in der Höchstmenge von
jeweils 0,1 Liter als Handgepäck mit ins
Flugzeug nehmen. Die Flüssigkeiten müssen
in einem durchsichtigen, wiederverschließ-
baren Plastikbeutel transportiert werden,
der maximal einen Liter Fassungsvermögen
hat. Da sich diese Regelungen jedoch stän-
Rückbestätigung
Bei den meisten Airlines ist heutzutage
die Bestätigung des Rückfluges nicht mehr
notwendig. Allerdings empfehlen alle Air-
lines, sich dennoch telefonisch zu erkundi-
gen, ob sich an der Flugzeit nichts geändert
hat, denn kurzfristige Änderungen der ge-
nauen Abfluguhrzeit kommen beim zuneh-
menden Luftverkehr heute immer häufiger
vor.
Wenn die Airline allerdings eine Rück-
bestätigung (reconfirmation) bis 72 oder 48
Stunden vor dem Rückflug verlangt, sollte
man auf keinen Fall versäumen, die Airline
kurz anzurufen, sonst kann es passieren,
dass die Buchung im Computer der Airline
gestrichen wird; der Flugtermin ist dahin.
Das Ticket verfällt aber nicht dadurch, es sei
denn, die Gültigkeitsdauer wird überschrit-
ten, aber unter Umständen ist in der Hoch-
saison nicht sofort ein Platz auf einem ande-
ren Flieger frei.
Die Rufnummer kann man von Mitarbei-
tern der Airline bei der Ankunft, im Hotel,
dem Telefonbuch oder auf der Website der
Airline erfahren (s.o.).
 
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