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In-Depth Information
Voraussetzung ist, dass die Waren ei-
nen Wert von mindestens 5.000 Baht
haben (und mindestens 2.000 Baht
pro Artikel) und dass sie in einem spe-
ziell ausgezeichneten Geschäft oder
Kaufhaus (siehe Ausschilderung „VAT
Refund for Tourists“) gekauft wurden.
Derzeit gibt es über 300 solcher Ge-
schäfte oder Kaufhäuser. Beim Kauf
kann man nach Formularen verlangen,
die dann ausgefüllt an einem Schalter
im Flughafen vorzulegen sind. Die er-
standenen Waren sind im Hand-
gepäck mitzuführen, da sie vorgezeigt
werden müssen. Die Rückzahlung er-
folgt im Flughafen. Zu beachten ist,
dass die erstandenen Waren zuerst an
einem Zollschalter auf Level 4 in der
Abflughalle - vor der Passkontrolle -
vorgezeigt werden müssen, wonach
man einen notwendigen Stempelauf-
druck erhält. Die Papiere sind dann an
einem Schalter nach der Passkontrolle
vorzulegen, wo man sein Geld zurück-
erhält.
die Schweiz): 2 Liter (bis 15 % Vol.) und 1 Li-
ter (über 15 % Vol.)
Andere Waren für den persönlichen Ge-
brauch (über 15-Jährige): nach Deutschland
500 g Kaffee, nach Österreich zusätzlich 100 g
Tee, (ohne Altersbeschränkung): 50 g Parfüm
und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie Waren
bis zu 175 . In die Schweiz Waren bis zu ei-
nem Gesamtwert von 300 SFr. pro Person.
Wird der Warenwert von 175 bzw.
300 SFr überschritten, sind Einfuhrab-
gaben auf den Gesamtwert der Ware
zu zahlen und nicht nur auf den die
Freigrenze übersteigenden Anteil. Die
Berechnung erfolgt entweder pau-
schalisiert oder nach dem Zolltarif je-
der einzelnen Ware zuzüglich sonsti-
gen Steuern.
Einfuhrbeschränkungen bestehen
z.B. für Tiere, Pflanzen, Arzneimittel,
Betäubungsmittel, Feuerwerkskörper,
Lebensmittel, Raubkopien, verfas-
sungswidrige Schriften, Pornografie,
Waffen und Munition; in Österreich
auch für Rohgold und in der Schweiz
auch für CB-Funkgeräte. Nähere Infor-
mationen gibt es bei:
Rückeinreise nach Europa
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter, Tel. 069-469976-00
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Villach, Tel. 04242-33233
Schweiz: www.zoll.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel, Tel. 061-2871111
Bei der Rückreise gibt es auch auf eu-
ropäischer Seite Freigrenzen, Verbote
und Einschränkungen, die man be-
achten sollte, um eine böse Überra-
schung am Zoll zu vermeiden. Folgen-
de Freimengen darf man zollfrei ein-
führen:
Handy
Tabakwaren (über 17-Jährige in EU-Länder
und in die Schweiz): 200 Zigaretten oder 100
Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
Alkohol (über 17-Jährige in EU-Länder): 1 l
über 22 % Vol. oder 2 l bis 22 % Vol. und zu-
sätzlich 2 Liter nicht-schäumende Weine; (in
Das eigene Mobiltelefon lässt sich in
Bangkok in der Regel problemlos nut-
zen, denn die meisten Mobilfunkge-
sellschaften haben Roamingverträge
mit den thailändischen Gesellschaften
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