Travel Reference
In-Depth Information
Es gibt einige Filialen des Tourist Bu-
reau. Eine Auswahl:
oder der jeweiligen Botschaft zu infor-
mieren. Adressen von diplomatischen
Vertretungen, aktuelle Reisehinweise
und Hinweise zur allgemeinen Sicher-
heitslage erfährt man bei:
Vor Wat Po,
Thai Wang Rd., Tel. 02-
2244140
Vor dem Grand Palace, Na Pralan Road,
Tel. 02-2244081
Vor Thai Airways,
Deutschland: www.auswaertiges-amt.de
und www.diplo.de/sicherreisen (Länder- und
Reiseinformationen), Tel. 030-5000-0, Fax
5000-3402
Österreich: www.bmaa.gv.at (Bürgerser-
vice), Tel. 05-01150-4411, Fax 05-01159-0
Schweiz: www.dfae.admin.ch (Reisehin-
weise), Tel. 031-3238484
Silom Rd., Tel. 02-
2335653
Diplomatische
Vertretungen
Visum
Königlich Thailändische
Botschaften
Deutschland: Königlich Thailändische Bot-
schaft Berlin, Lepsiusstr. 64-66 43160 Berlin,
Tel. (030) 079819, Fax 798155, Mo-Fr 9.00-
13.00 Uhr (Visastelle), www.thaiembassy.de
Österreich: Königlich Thailändische Bot-
schaft, Cottagegasse 48, 1180 Wien, Tel. (01)
4783335, Fax 4782907. Mo-Fr 9.00-12.00
Uhr
Schweiz: Königlich Thailändische Botschaft
Bern, Kirchstr. 56, 3097 Bern-Liebefeld, Tel.
(031) 9703034, Fax 9703035, www.thai-
swiss.ch. Mo-Fr 9.00-12.00 (Visastelle)
Bürger der Bundesrepublik, der
Schweiz, Österreichs sowie zahlreicher
anderer Länder erhalten bei Einreise
eine Aufenthaltsgenehmigung von 30
Tagen. Diese Aufenthaltsgenehmigun-
gen werden pro Jahr offiziell nur drei-
mal hintereinander erteilt; wer danach
erneut einreisen will muss zuvor ein
Visum einholen. Die Regel wird je-
doch nicht an allen Einreisepunkten
gleichermaßen gehandhabt. Wer eine
längere Reise als 30 Tage plant, sollte
sich in der nächstgelegenen Auslands-
vertretung Thailands ein Visum aus-
stellen lassen.
Die Visa gibt es in den folgenden
Kategorien: 60-Tage-Touristen-Visum
und 90-Tage-Non-Immigrant-Visum
(für Geschäftsreisen).
Jedes Visum mit einer Einreise ist
ab Ausstellungstag 90 Tage gültig.
Das 60-Tage-Touristen-Visum kann
auch als double-entry- oder triple-en-
try-Visum ausgestellt werden, d.h. die
Visa berechtigen dann zum zwei- bzw.
dreimaligen Aufenthalt von jeweils 60
Die Vertretungen in Bangkok werden
im Kapitel „Reisetipps A-Z“ unter
„Notfall“ genannt.
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
Die im Folgenden genannten Bestim-
mungen sind Stand Ende 2008. Da
sich die Einreisebedingungen kurzfris-
tig ändern können, raten wir, sich kurz
vor Abreise beim Auswärtigen Amt
 
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