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streng genommen unvergleichbar sind, da es keinen gemeinsamen Maßstab der Bewer-
tung gibt. Wie soll ein Mehr an Freiheit mit einem Weniger an Sicherheit, ein Mehr an
Gerechtigkeit mit einem Weniger an Freiheit verglichen werden? Wie soll das Tierleid bei
der Herstellung von Kosmetika mit dem Mehr an Sicherheit verglichen werden, das der
Kosmetikverbraucher davon hat?
Folglich gibt es keine einfachen Regeln, die klar vorgeben, wie eine ethische Abwägung
vorzunehmen ist. Es gibt allerdings doch ein paar Grundsätze, die es einzuhalten gilt (Be-
auchamp und Childress 2001, S. 19 f.):
• DasGutistvorzuziehen,fürdasdiebesserenGründesprechen.
• DasbevorzugteGutmusseinehöhereEintrittswahrscheinlichkeithaben.
• EsgibtkeineAlternativezurVerwirklichungdesZiels,diemitwenigerKostenverbun-
den ist.
• DerSchadenhatdieniedrigmöglichsteEintrittswahrscheinlichkeit.
• DienegativenEffektederBenachteiligungeinesGutesmüssensogeringwiemöglich
gehalten werden.
• DieEntscheidungderAbwägungmussunparteilichfallen.
Verantwortung Verantwortung ist ein Schlüsselbegriff einer jeden ethischen Diskussion.
Nach der traditionellen, auf Aristoteles zurückgehenden Überzeugung kann Verantwor-
tung nur freien Wesen zugeschrieben werden, d. h. von Verantwortung ist nur dann sinn-
voll zu reden, wenn der Handelnde die Möglichkeit hat, auch anders handeln zu können.
Der Begriff ist von einer dreistelligen Relation geprägt: Jemand (das Verantwortungs-
subjekt) ist für etwas (für den Verantwortungsgegenstand) gegenüber jemandem (der
Verantwortungsinstanz; hierbei kann es sich beispielsweise um einen Staat, einen Mit-
menschen, das eigene Gewissen oder Gott handeln) verantwortlich (Zimmerli 1993,
S.  23). Unterschieden wird des Weiteren zwischen prospektiver und retrospektiver Ver-
antwortlichkeit. In der prospektiven Bedeutung bringt die Aussage „P ist verantwortlich
für X“ zum Ausdruck, dass P gewisse, auf X bezogene Verpflichtungen hat. X können hier
Personen, Gegenstände oder Zustände sein, beispielsweise trägt der Bademeister Verant-
wortung für das Überleben der Badegäste oder die Köchin Verantwortung dafür, dass das
Essen schmeckt. Diese Art der Verantwortung wird auch mit Aufgabenverantwortung
oder Zuständigkeitsverantwortung beschrieben (Düwell et al. 2006, S. 542). Spricht man
von Verantwortung in der retrospektiven Bedeutung, ist hingegen die Zurechnungs- oder
Rechtfertigungsverantwortung gemeint, bei der X für Handlungen, Handlungsergebnisse
oder Folgen von Handlungen steht. Retrospektive Verantwortung tritt beispielsweise in
der Aussage zu Tage: Der Bademeister ist verantwortlich für den Tod eines Badegastes
(Düwell et al. 2006, S. 542).
Die gebrachten Beispiele dienen aufgrund ihrer Klarheit als anschauliche Illustration;
durch die Komplexität der Beziehungsgeflechte einer modernen, globalisierten Welt fallen
derartig eindeutige Zuschreibungen von Verantwortlichkeit jedoch schwer. Gerade öko-
logische Schäden führen uns vor Augen, wie oftmals lokale, harmlos anmutende Hand-
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