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von Gerechtigkeit des griechischen Philosophen Aristoteles (384 bis 322 v.  Chr.) ange-
sehen werden. Gemäß dieser ist Gerechtigkeit als „Gleichbehandlung des Gleichen und
Ungleichbehandlung des Ungleichen“ zu verstehen (Aristoteles 1985, Buch V).
Eine wichtige unter den verschiedenen Formen der Gerechtigkeit ist die sogenannte
distributive Gerechtigkeit, die die Verteilung von Gütern, Nutzen und Lasten, z. B. im Ge-
sundheitswesen oder aber in Bezug auf politische Rechte, Besteuerung, öffentliche Res-
sourcen, Eigentum, usw. betrifft. Sie ist auch für das Themenfeld „Energie aus Biomasse“
relevant.
Die distributive Gerechtigkeit kann ihrerseits wieder verschiedene Formen annehmen.
Güter können nämlich in verschiedenen Hinsichten gerecht verteilt werden. Welche der
Verteilungsmodalitäten nun zur Anwendung kommt, hängt vollständig vom Kontext ab.
Güter können verteilt werden
• nachdemGleichheitsprinzip,nachdemjedemdergleicheAnteilzusteht,wieetwaim
Bildungswesen,
• nachdemBedürfnisprinzip,nachdemjedemseinenBedürfnissenentsprechendAn-
teile zustehen, wie etwa im Gesundheitswesen,
• nachdemLeistungsprinzip,nachdemjedem-jenachKontext-entwederseinerAn-
strengung bzw. seinem Aufwand entsprechend, seinem Verdienst entsprechend oder
seinem Beitrag entsprechend Anteile zustehen,
• nachdemMarktprinzip,nachdemjedemgemäßdemAustauschimfreienMarktAn-
teile zustehen, wie etwa in der freien Wirtschaft.
Alle Handlungen und Tätigkeiten müssen diesen vier grundlegenden Moralprinzipien ge-
nügen. Häufig kommt es dabei zu Konflikten zwischen Prinzipien, d.  h. eine Handlung
kann in Bezug auf ein Prinzip gerechtfertigt, in Bezug auf ein anderes Prinzip aber als
unzulässig erscheinen. In diesen Fällen muss eine balancierte Güterabwägung vorgenom-
men werden, durch die klar werden muss, welchem Prinzip im Einzelfall der Vorrang zu
geben ist.
Abwägung Wie oben bereits erwähnt, haben Handlungen in der Regel sowohl positive
als auch negative Konsequenzen. In diesen Fällen kommt es zu Konflikten zwischen den
Moralprinzipien. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine Handlung in Bezug auf ein Moral-
prinzip gerechtfertigt, im Lichte eines anderen Prinzips aber als unzulässig erscheint. So
kann es etwa der Fall sein, dass ein medizinischer Eingriff bei einer dementen Person aus
Gründen der Wohltätigkeit und der Schadensvermeidung als geboten, andererseits aus
Gründen der Autonomie aber gleichzeitig als moralisch problematisch erscheint. Ein klas-
sischer gesellschaftlicher Prinzipien- bzw. Wertkonflikt ist der zwischen Gerechtigkeit und
Freiheit. Es kann auch vorkommen, dass eine Handlung sich hinsichtlich nur eines Moral-
prinzips zugleich als moralisch zulässig und unzulässig erweist.
In all diesen Fällen muss der Konflikt durch eine Abwägung aufgelöst werden. Aller-
dings bringt die Abwägung das sogenannte „Äpfel-Birnen-Problem“ mit sich, das darin
besteht, dass Prinzipien bzw. Werte, Konsequenzen usw. verglichen werden müssen, die
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