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In gewisser Weise entspricht dies durchaus der Alltagsmoral: Es macht einen großen
Unterschied, ob eine Handlung in guter oder schlechter Absicht durchgeführt wurde, un-
abhängig davon, ob die Folgen einer Handlung nun gut oder schlecht sind.
Worin nun die moralische Pflicht bzw. das moralische Sollen genau besteht, darüber ge-
hen die Meinungen auseinander. Für Kant lässt sich das „moralische Gesetz“ im sogenann-
ten kategorischen, d.  h. unbedingt geltenden Imperativ auf den Punkt bringen: „Handle
nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines
Gesetz werde.“ (Kant 1984, S. 68).
Problematisch an einem strengen Deontologismus sind seine einseitige Orientierung
an der moralischen Pflicht und die damit einhergehende Außerachtlassung der Hand-
lungsfolgen.
Konsequentialistische Ansätze Der Konsequentialismus bzw. - als seine gängigste Spiel-
art - der Utilitarismus (vom Lateinischen „ utilitas “: Nutzen) gilt als der große Gegenspie-
ler des Deontologismus. Begründet wurde er von Jeremy Bentham (1748-1832) und John
Stuart Mill (1806-1873). Im Gegensatz zum Deontologismus geht der Konsequentialismus
davon aus, dass - wie der Name schon sagt - die Konsequenzen der entscheidende Aspekt
des moralischen Wertes einer Handlung sind. Handlungen müssen folglich danach beur-
teilt werden, welche Folgen sie haben; die Absicht bzw. Intuition einer Handlung spielt
demgegenüber keine Rolle.
Eine moralisch gute Handlung ist demnach dadurch gekennzeichnet, dass sie gute Fol-
gen hat, dass sie zur Verwirklichung oder Vermehrung eines Gutes beiträgt. In den meisten
Fällen wird dieses Gut als Nutzen definiert, weswegen der Konsequentialismus häufig als
Utilitarismus bezeichnet wird. Gut ist eine Handlung dann, wenn sie Nutzen erzeugt bzw.
zur Maximierung des Nutzens beiträgt. Eine klassische Formulierung dieses Nutzenprin-
zips findet sich bei Bentham: „Mit dem Nutzenprinzip ist jenes Prinzip gemeint, das jede
Handlung billigt oder missbilligt, je nachdem, ob sie die Tendenz dazu zu haben scheint,
das Glück der durch diese Handlung Betroffenen zu vermehren oder zu vermindern.“ 1
Auch die konsequentialistische und insbesondere die utilitaristische Position ist nicht
frei von Schwierigkeiten: So ist etwa umstritten, wie Nutzen genau definiert und quantifi-
ziert werden soll; genau davon hängt aber die Leistungsfähigkeit dieser Position ab. Prob-
lematisch ist auch, dass es dem Konsequentialismus nur schwer gelingt, wichtige morali-
sche Werte bzw. die ihnen korrespondierenden Pflichten, wie etwa Menschenwürde oder
Gerechtigkeit, zu integrieren.
Festzuhalten ist, dass beide Ansätze in ihrer Reinform zu kontraintuitiven Ergebnissen
führen und daher nicht plausibel sind. In der Alltagsmoral spielen beide Aspekte - der
1 Übersetzt von M. Zichy. Im englischen Original lautet die Stelle: „By the principle of utility is meant
that principle which approves or disapproves of every action whatsoever, according to the tendency
it appears to have to augment or diminish the happiness of the party whose interest is in question:
or, what is the same thing in other words to promote or to oppose that happiness.“ (Bentham 1996,
S. 11 f.).
 
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