Environmental Engineering Reference
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Bioethanol wird derzeit als Antiklopfmittel als Additiv und Blendkomponente zum Er-
reichen der Quotenverpflichtung dem Ottokraftstoff zugefügt. Weiterhin können speziell
dafür zugelassene Autos E85, d. h. eine Mischung aus 85 % Bioethanol und 15 % Benzin,
tanken. Eine großtechnische Anlage für Bioethanol in Bayern gibt es derzeit nicht. Laut
C.A.R.M.E.N. e. V. (2014) existieren momentan in Bayern 36 Tankstellen, die E85 anbie-
ten. Deutschlandweit lag die mögliche Produktionskapazität von Bioethanol im Jahr 2011
bei rund 1 Mio. t (Agentur für Erneuerbare Energien 2013).
Biogasanlagen produzieren aus landwirtschaftlichen Substraten wie Gülle und Nach-
wachsenden Rohstoffen Strom und Wärme oder - nach der Aufbereitung - Methan, das
in das Erdgas-Netz eingespeist werden kann. Im Jahr 2011 gab es bundesweit rund 7.200
und in Bayern 2.375 Biogasanlagen (Agentur für Erneuerbare Energien 2013; Fachverband
Biogas e.  V. 2013). Damit konnten bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch
von 3.500 Kilowattstunden rund 1,3 Mio. Haushalte in Bayern mit Strom versorgt werden,
was einem Anteil von 5,7 % des bayerischen Bruttostromverbrauchs darstellt (Fachverband
Biogas e.  V. 2013). Durch Änderung der Vergütungsregelung nach der Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012, ging der Zubau der Biogasanlagen von ca.
800 MW (2011) auf rund 194 MW (2013) zurück, begleitet von zahlreichen Insolvenzen
und Kündigungen in der Biogasbranche (Fachverband Biogas e. V. 2013).
Grünland kann als Wirtschaftsgrünland mit drei bis fünf Schnitten (Ernten) im Jahr
genutzt werden oder als Grünland mit Landschaftspflegecharakter mit nur ein bis zwei
Schnitten im Jahr. Von Wechselgrünland spricht man hingegen, wenn auf Ackerland vier-
bis fünfjähriges Grünland etabliert und danach wieder Ackerkulturen angebaut werden
(Kaltschmitt et al. 2009). Grünland ist eine Dauerkultur und nach der „guten fachlichen
Praxis“ und z. B. Cross Compliance (im deutschen Gebrauch „anderweitige Verpflichtun-
gen“ genannt, die Prämienzahlungen mit der Einhaltungspflicht von Vorgaben verbinden,
die sich auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt beziehen können) vor einer Nutzungs-
änderung in Ackerland geschützt. Dadurch soll zum einen die für Grünland typische viel-
fältige Flora und Fauna erhalten und zum anderen ein kurzfristiger, deutlicher CO 2 -Emis-
sionsanstieg vermieden werden.
Grünlandaufwuchs bzw. Grassilage können neben der Fütterung Verwendung in einer
Biogasanlage finden, wo dann Strom und Wärme direkt an der Anlage gewonnen werden
oder das Gas in das Erdgasnetz eingespeist wird. In der Praxis hat es sich bewährt, die
ersten beiden Schnitte in der Fütterung einzusetzen und die nachfolgenden in der Biogas-
anlage.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aus Biomasse verschiedene Energieträger ge-
wonnen werden. Biomasseenergieträger werden entweder direkt beim Verbraucher (z. B.
Holz) eingesetzt oder über thermochemische, physikalisch-chemische oder bio-chemische
Prozesse in einen festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff umgewandelt. Aus Bio-
energieträgern können durch Verbrennung Strom, Wärme oder Kraftstoffe bereitgestellt
werden. Beispiele für Bioenergieträger sind in Abb.  2.3 abgebildet. Der schematische Auf-
bau typischer Bereitstellungsketten der End- bzw. Nutzenergie aus Biomasse ist in Abb.  2.4
dargestellt.
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