Environmental Engineering Reference
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Gegenwärtig erfahren die Verwerter in Deutschland - ob direkt (durch Subventionen)
oder indirekt (beispielsweise durch Steuerbegünstigungen des Endproduktes) - staatli-
che Zuwendungen: Bei der Biogasanlage wird etwa eine vom Stromverbraucher bezahlte
Bonuszahlung gewährleistet. Seit 2013 beträgt die Energiesteuer für den Rapsölkraftstoff
44,9 Cent/l, wobei Landwirtschafts- und Forstbetriebe beim Hauptzollamt eine Befreiung
beantragen können (Vergleich Kap. 2.2.4). Von dieser Befreiung können ebenfalls förder-
würdige Biokraftstoffe profitieren, zu denen auch Bioethanol (Erzeugnisse mit 70 bis 90 %
igem Bioethanolanteil) und Biomethan zählen.
Energiekonsumenten Energiekonsumenten fordern legitimerweise eine qualitativ hoch-
wertige, sichere und erschwingliche Energieversorgung. Die Verfügbarkeit von Biogas aus
Sorghum, Rapsöl aus dezentraler Ölgewinnung und Bioethanol (E85) aus Weizen bedeutet
für sie eine prinzipielle Erhöhung ihrer Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen
Energiequellen - gerade als Alternative zu den endlichen, fossilen Ressourcen - und damit
eine Steigerung der Sicherheit ihrer Energieversorgung.
Unterstellt man den drei diskutierten Fallbeispielen ein derzeit noch vorhandenes Ver-
teilungsproblem, so stellt vor allem die dezentrale Wärmegewinnung eine Lösung dieses
Problems dar. Bezüglich Reinkraftstoffen wie Rapsölkraftstoff und E85 fehlt es zumeist
noch an einem flächendeckenden Tankstellennetz und für den Reinkraftstoff freigegebe-
nen Fahrzeugen.
Prinzipiell lässt sich jedoch sagen, dass alle drei Fallbeispiele imstande sind, hochwerti-
ge Energie zu liefern und als Bestandteile eines Energiemixes die Bedürfnisse der Energie-
konsumenten zu befriedigen. Vor allem Strom aus erneuerbaren Energien wird vermehrt
nachgefragt, so dass seine Bedeutung in Zukunft weiter zunehmen wird.
Regionale Nahrungsmittelkonsumenten Regionale Nahrungsmittelkonsumenten haben
ein berechtigtes Interesse an sicherer, hochwertiger und erschwinglicher Nahrung. Nach
gegenwärtigem Stand ist die Nahrungssicherheit bei gleichzeitiger energetischer Verwen-
dung von Biomasse nicht gefährdet. Insofern verhalten sich die drei Fallbeispiele diesem
Interesse gegenüber neutral. Die Unterschiede zwischen den Fallbeispielen fallen dies-
bezüglich kaum ins Gewicht, wie ein detaillierter Blick zeigt: Aus Sicht der heimischen
(und bedingt auch aus der Perspektive der internationalen) Nahrungsmittelkonsumenten
stellen sich die Fragen, 1) welche Herstellungsverfahren nicht in potentielle Konkurrenz
zur Nahrungsmittelproduktion treten, 2) welche Anbauformen gegebenenfalls auch für
die Nahrungsmittelversorgung dienen können und 3) inwieweit Koppelprodukte anfallen,
die beispielsweise als Futtermittel indirekt wieder in die Nahrungsmittelkette einfließen.
1. Weder Sorghum für Biogas noch Raps für Rapsöl oder Weizen für Bioethanol können
die potentielle Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion vermeiden. Alle drei
Fallbeispiele bedürfen eines Anbaus auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
2. Für Biogasanlagen werden überwiegend Sorghumsorten angebaut, die keine Grund-
nahrungsmittel darstellen, aber als Futtermittel eingesetzt werden könnten. Dagegen
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