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Das politische System
sind nicht administrative Einheiten, wie
in vielen Führern beschrieben, son-
dern die Urzelle des demokratischen
Systems der Schweiz.
Zwei weitere politische Prinzipien,
die in der Schweiz tief verankert sind
und die man kennen muss, um die
Schweiz zu verstehen, sind das Kol-
legialitätsprinzip und das Vernehmlas-
sungsprinzip.
Gemäß dem Kollegialitätsprinzip
gibt es in den meisten Exekutiven kei-
ne Chefs, sondern nur einen (oder ei-
ne) Primus inter Pares (einen Ersten un-
ter Gleichen). Es gibt keinen Minister-
präsidenten, sondern Bundesräte und
der Bundespräsident/die Bundespräsi-
dentin wechselt jedes Jahr. Es gibt Re-
gierungsräte und Staatsräte, aber kei-
ne Landes- oder Kantonsministerpräsi-
denten (in einigen Kantonen zwar ei-
nen Landammann/eine Frau Landam-
mann (!), aber auch die geben ihr Amt
nach einem Jahr weiter). Der Bundes-
rat und die kantonalen Exekutiven ent-
scheiden grundsätzlich nach dem
Mehrheitsprinzip. Es entscheidet der
Bundesrat, die Kantonsregierung als
Ganzes, nicht ein einzelnes Mitglied.
Dieses Prinzip der Kollegialität, der
Absprache, des Austarierens der
Macht, wird ergänzt durch die Ver-
nehmlassung.
In der Vernehmlassung wird jede
politische Veränderung, jedes neue
Gesetz, alle neuen Verordnungen vor
der eigentlichen Beschlussfassung
durch einen Prozess auf breiter Ebene
ausdiskutiert, indem erwogen wird,
welche Interessenvertreter und welche
Gruppierungen, was zu diesem neuen
Der Föderalismus ist ein in der schwei-
zerischen Gesellschaft seit Jahrhun-
derten verankertes System, das die
Schweizer, mehr noch als die berühm-
te Neutralität, geradezu verinnerlicht
haben. Er ist zugleich Garant der Funk-
tionsweise einer hochkomplexen, mul-
tikulturellen Gesellschaft sowie sehr
oft auch, besonders in einer schnell-
lebigen Zeit wie der unsrigen, Fort-
schrittsverhinderer und Fortschrittsför-
derer in einem.
Föderalismus heißt, dass alles von
unten nach oben organisiert ist. Die
Schweizer sind zuerst Gemeindebür-
ger(innen), dann Kantonsbürger, dann
Schweizer. Man fühlt sich entspre-
chend, und das erste Interesse gilt tra-
ditionell der Gemeinde, das zweite
dem Kanton und dann erst dem Land.
Das Steuersystem ist entsprechend
gestaltet. Die Gemeinde erhebt Ge-
meindesteuern, der Kanton Staatssteu-
ern, der Bund Bundessteuern. Dafür
füllen die Schweizer drei verschiedene
Steuererklärungen (oder zumindest
drei verschiedene Rubriken in der
Steuererklärung) aus.
Diese Philosophie geht grundsätz-
lich davon aus, dass man nach oben
delegiert, nicht nach unten. Dem Kan-
ton bleibt zu tun, was die Gemeinde
nicht kann, dem Bund was die Kanto-
ne nicht können. Das bedeutet z.B.,
dass es in der Schweiz nach wie vor
keinen Bildungsminister gibt, sondern
26 solche Minister auf kantonaler Ebe-
ne. Die 3000 Gemeinden haben nach
wie vor beträchtliche Autonomie, sie
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