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1921 eine neue Verfassung. Aus der
absoluten wurde - mehr oder weniger
- eine parlamentarische Monarchie:
Landtag und Fürst üben (gemeinsam)
die gesetzgebende Gewalt aus, der
Fürst hat ein Vetorecht. Liechtenstein
kennt wie die Schweiz Volksinitiative
und Referendum. Der Regierungschef
und sein Stellvertreter werden vom
Landtag vorgeschlagen und vom Fürs-
ten auf sechs Jahre ernannt. Die Rechts-
pflege wird von einem Landgericht, ei-
nem Obergericht und einem Obersten
Gerichtshof (drei Instanzen) wahrge-
nommen. Es gibt keine Armee, aber
ein kleines Polizei- und ein Hilfskorps.
Schon vor dem Inkrafttreten der
neuen Verfassung 1918 waren zwei
Parteien entstanden: die Christlich-
Soziale Volkspartei (die „Roten“) und
die Fortschrittliche Bürgerpartei (die
„Schwarzen“, wegen ihrer ehemals en-
gen Verbindung zur Geistlichkeit), die
allerdings beide die Beibehaltung der
Monarchie unterstützten. 1933 setz-
ten sich ehemalige Mitglieder der Bür-
gerpartei - dem Zeitgeist gemäß, aber
zum Glück erfolglos - mit dem von ih-
nen gegründeten „Liechtensteinischen
Heimatdienst“ für eine ständestaatli-
che Umwandlung des Landes ein.
1936 fusionierte dieser Heimatdienst
mit der Volkspartei zur Vaterländi-
schen Union.
Den Krieg überstand das Ländle
durch seine Neutralität und enge Bin-
dung an die Schweiz unbeschadet.
Seit dem Krieg wechseln sich Bürger-
partei und Vaterländische Union in der
Regierung ab. Das Land erlebte einen
beispiellosen wirtschaftlichen Auf-
schwung. Eine liberale Wirtschaftspo-
litik und Gesetzgebung ermöglichten
Liechtenstein, einer der begehrtesten
Wirtschaftsstandorte der Welt zu wer-
den, dessen Einwohner eines der
höchsten Pro-Kopf-Einkommen besit-
zen. Firmen wie Hoval und HILTI AG
in Schaan oder Unaxis in Balzers ge-
lang der Aufstieg in die Topriege der
europäischen Wirtschaft. Diese Ent-
wicklung macht sich allerdings auch
negativ bemerkbar: Viel historische
Substanz und Natur wurde dem Wirt-
schaftsboom geopfert. Die Siedlungen
im Tal, in Vaduz, Schaan und Balzers,
sind größtenteils gesichtslos, mit un-
schönen Geschäftshäusern, Banken,
Verwaltungsbauten und viel Verkehr.
Angesichts der Integration Europas
und der zunehmenden Liberalisierung
der Weltwirtschaft muss auch Liech-
tenstein sich neu orientieren. Die au-
ßenpolitische Vertretung durch die
Schweiz gilt heute nur noch zum Teil.
Liechtenstein vertritt seine Interessen,
insbesondere wirtschaftspolitische,
heute durchaus selbst. Es ist über 50
multilateralen Abkommen beigetre-
ten: So ist Liechtenstein Mitglied des
Europarates (seit 1978), der UNO (seit
1990, der UNO-Vertreter ist zugleich
Botschafter in den USA), der EFTA
(seit 1959 assoziiert, seit 1991 Vollmit-
glied) und der OSZE (seit 1994).
Das politische Leben ist rege, eher
konservativ. Es gibt drei Parteien: Die
konservative Fortschrittliche Bürger-
partei (FBP), die ebenso konservative
Vaterländische Union (VU) und die
Freie Liste (FL), welche Demokratie,
Gleichberechtigung und Ökologie auf
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