Travel Reference
In-Depth Information
lungen eine detaillierte Quittung für
die spätere Abrechnung mit der Kasse
oder Versicherung. Empfehlenswert ist
eine Auslandsreise-Krankenversiche-
rung (siehe Kap. „Vor der Reise/Versi-
cherungen“).
Für medizinische Notfälle gilt in der
gesamten Schweiz Tel. 144 (siehe
auch Kap. „Notfälle“).
sie frei laufen lassen, sofern es sich
nicht um Wild- oder Naturschutzge-
biete handelt.
Karten und Literatur
Karten und Literatur über die regio-
nalen und lokalen Gegebenheiten er-
hält man im Verkehrsbüro oder in den
Buchhandlungen, die auch Fotobü-
cher, Romane, Krimis und Hinter-
grundliteratur zur besuchten Destina-
tion empfehlen können. In größeren
Bahnhöfen gibt es meist eine Buch-
handlung, die Reiseliteratur, Ortspläne
und Kartenmaterial anbietet.
Spezielle Literaturtipps finden sich
im „Anhang“ dieses Reisebuches.
Als Straßenkarten empfehlen sich
die 1:303.000 von Hallwag mit Disto-
guide (Kilometerzähler), die Karten
von Kümmerly+Frey/Schweiz Touris-
mus (1:301.000) oder von Michelin
(Nr. 927; 1:400.000).
Die Schweizerische Landestopo-
grafie „swisstopo“ in Bern gibt hervor-
ragende, detailliertere Karten heraus,
so je flächendeckende Karten im Maß-
stab 1:200.000 (4 Karten), 1:100.000
(insgesamt 20 Karten), 1:50.000 (79
Karten) und 1:25.000 (315 Karten).
Es gibt auch ganz hervorragende elek-
tronische Versionen auf CD-ROM.
Man beachte die Webseite der Lan-
destopografie: www.swisstopo.ch.
Haustiere
Wer einen Hund oder eine Katze
in die Schweiz mitnehmen möchte,
braucht einen EU-Heimtierausweis
(10 ), welcher bescheinigt, dass das
Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die
Impfung muss mindestens 30 Tage vor
Grenzübertritt erfolgt sein und darf
nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Bei Nachimpfungen gilt die 30-Tage-
Frist nicht. Darüber hinaus muss das
Tier mit einem Mikrochip oder über-
gangsweise (bis zum Juli 2011) mit ei-
ner lesbaren Tätowierung gekenn-
zeichnet sein.
Für andere Tiere gelten spezielle Be-
stimmungen, man erkundige sich
beim Bundesamt für Veterinärwesen,
3003 Bern, Tel. 031 3233033, www.
bvet.admin.ch.
Tiere sind leider nicht überall will-
kommen. Falls man ein Haustier mit-
nehmen möchte, sollte man vor der
Buchung der Unterkunft klären, ob
und unter welchen Bedingungen dies
möglich ist.
In Ortschaften empfiehlt es sich,
Hunde immer an der Leine zu füh-
ren. In ländlichen Gebieten kann man
Buchtipp
Wolfram Schwieder: Richtig Kartenlesen,
Praxis-Reihe, R EISE K NOW -H OW Verlag
 
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