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Im Tessin wird zu 90 % Merlot an-
gebaut, der Rest entfällt auf Bondola,
Freisa und Barbera. Während der nor-
male Merlot del Ticino eindimensional
und mild ausfällt, zeichnet sich die Ri-
serva durch mehr Substanz und Cha-
rakter aus. „Viti“ ist eine Qualitätsbe-
zeichnung für Tessiner Merlot - durch-
schnittlich erlangt lediglich ein Drittel
der Gesamtproduktion dieses Siegel.
Als die wichtigsten Weinanbaugebiete
gelten der Sopraceneri und der Sotto-
ceneri, Luganese am Luganersee und
Mendrisiotto um Mendrisio.
nam, Maria Himmelfahrt, Allerheil-
igen und Maria Empfängnis.
Beinahe jeder Kanton kennt seine
ganz speziellen Festtage wie etwa in
Zürich das „Sechseläuten“ (Frühjahr),
in Bern der „Zibelemärit“ (Ende No-
vember), und in Genf die „Escalade“
(Dezember).
Das Fürstentum Liechtenstein ist
Weltmeister für Feiertage. Es werden
zu den üblichen und speziell katholi-
schen noch folgende Feiertage began-
gen: Heilige Drei Könige (6.1.), Maria
Lichtmess (2.2.), Heiliger Josef (19.3.),
Tag der Arbeit (1.5.) und Maria Geburt
(8.9). Nationalfeiertag Liechtensteins
ist der 15. August.
Erzeuger im Tessin:
Angelo Delea, 6616 Losone, Tel. 091 791
0817. Wuchtige Merlots (Riserva) aus dem
Sopraceneri.
Werner Stucky, 6802 Rivera, Tel. 091 946
1282. Kleine Produktion von Merlot in sehr
guter Qualität.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ent-
spricht europäischem Standard. In ei-
nigen Fachgebieten (z.B. Herz, Para-
plegie) genießt die Schweizer Medizin
Weltruf.
Apotheken (Pharmacie, Pharmacia)
sind sehr gut ausgestattet und in gro-
ßer Dichte präsent. Medikamente sind
in der Schweiz aber erheblich teurer
als in Deutschland oder Österreich.
Die Adressen von niedergelassenen
Ärzten erhält man an der Touristenin-
formation oder Rezeption des Hotels
oder Campingplatzes.
Vor Reiseantritt sollte man mit der
Krankenkasse die Formalitäten ab-
klären, falls rezeptpflichtige Medika-
mente bezogen werden oder mit der
Krankenversicherungskarte abgerech-
net wird. Verlangen Sie für Barbezah-
Feste und Feiertage
Feier- und Festtage sind in der Schweiz
föderal geregelt, d.h. uneinheitlich.
In der ganzen Schweiz ist seit Kurzem
der 1. August, der Nationalfeiertag,
ein Tag an dem die Arbeit ruht. Weih-
nachten (einschließlich 26. Dezem-
ber), Neujahr, Ostern mit Ostermon-
tag, Pfingstsonntag und Pfingstmon-
tag, sowie Christi Himmelfahrt (in der
Schweiz „Auffahrt“ genannt) werden
einheitlich gefeiert. Aber dann hört die
Gemeinsamkeit auch schon auf.
Die traditionell katholischen Kanto-
ne Innerschweiz, St. Gallen, Solothurn,
Freiburg und Wallis feiern eine Reihe
zusätzlicher Festtage wie Fronleich-
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