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Anspruchsnachweis benötigt man die
Europäische Krankenversicherungs-
karte,
die man von seiner Krankenkas-
se erhält.
Im Krankheitsfall besteht ein An-
spruch auf ambulante oder stationäre
Behandlung bei jedem zugelassenen
Arzt und in staatlichen Krankenhäu-
sern. Da jedoch die Leistungen nach
den gesetzlichen Vorschriften im Aus-
land abgerechnet werden, kann man
auch gebeten werden, zunächst die
Kosten der Behandlung
selbst zu tra-
gen. Obwohl bestimmte Beträge von
der Krankenkasse hinterher erstattet
werden, kann ein Teil der finanziellen
Belastung beim Patienten bleiben und
zu Kosten in kaum vorhersagbarem
Umfang führen.
Deshalb wird der Abschluss einer
privaten Auslandskrankenversiche-
rung
dringend empfohlen. Diese sollte
eine zuverlässige Reiserückholversi-
cherung enthalten, denn der Kranken-
rücktransport wird von den gesetzli-
chen Krankenkassen nicht übernom-
men. Auslandskrankenversicherungen
sind in Deutschland mit Preisen ab
5-10
⁄
pro Jahr auch sehr günstig .
Zur Erstattung
der Kosten benötigt
man ausführliche
Quittungen
(mit
Datum, Namen, Bericht über Art und
Umfang der Behandlung, Kosten der
Behandlung und Medikamente).
Der Abschluss einer
Jahresversiche-
rung
ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die
Versicherung
als Familie;
hier sollte man nur die
Definition des Begriffes „Familie“ ge-
nau prüfen.
Andere Versicherungen
Ist man mit einem Fahrzeug unter-
wegs, ist der
Europaschutzbrief
eines
Automobilclubs eine Überlegung wert.
Wird man erst in der Notsituation in
der Schweiz Mitglied, gilt diese Mit-
gliedschaft auch nur für dieses Land
und man ist in der Regel verpflichtet,
fast einen Jahresbeitrag zu zahlen, ob-
wohl die Mitgliedschaft nur für einen
Monat gültig ist.
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen, wie eine Rei-
serücktrittsversicherung, Reisegepäck-
versicherung, Reisehaftpflichtversiche-
rung oder Reiseunfallversicherung, ist
individuell abzuklären. Gerade diese
Versicherungen enthalten viele
Aus-
schlussklauseln,
sodass sie nicht im-
mer Sinn machen.
Durch manche
Kreditkarten
oder
eine
Automobilclubmitgliedschaft
ist
man für bestimmte Fälle schon versi-
chert. Die Versicherung über die Kre-
ditkarte gilt jedoch meist nur für den
Karteninhaber!