Travel Reference
In-Depth Information
Informationen
Reisedokumente
Schweiz Tourismus bietet auf seinem
preisgekrönten Internetportal www.
myswitzerland.com ausgezeichnete
Links in alle Regionen und zu jeder Art
von Sehenswürdigkeiten und Dienst-
leistungen. Hier erhält man Unter-
kunftsverzeichnisse aller Art sowie
Broschüren über touristische Regio-
nen und Destinationen mit ihren Se-
henswürdigkeiten und Angeboten.
Man kann sich auch Videos über die
Schweiz anschauen und elektronische
Postkarten versenden.
Wer ungern im Internet surft, kann
die Informationen sowohl von Deutsch-
land als auch von Österreich aus bei
Schweiz Tourismus anfordern:
Die Schweiz gehört nicht zur Europäi-
schen Union, doch die Einreise wird
an vielen Grenzübergängen und im
Zug meist nur mit Stichproben über-
prüft. Mit den Volksabstimmungen im
Juni und September 2005 hat das
Schweizer Volk beschlossen, dem
Schengener Abkommen der EU beizu-
treten. Ab 1.11.2008 sollen die Grenz-
kontrollen wie an den Binnengrenzen
der EU entfallen. Für EU-Bürgerinnen
und -Bürger genügen der Personal-
ausweis oder ein Reisepass, für Kinder
ein Eintrag im elterlichen Pass oder ein
Kinderausweis. In Deutschland oder
Österreich lebende Staatsbürger an-
derer Länder sollten sich bei der
Schweizer Botschaft nach der Not-
wendigkeit für ein Visum erkundigen:
In Deutschland: Postfach 160754, 60070
Frankfurt/M.
In Österreich: Fach 34, 1015 Wien.
In der Schweiz: Postfach 695, 8027 Zürich
Per Telefon/Fax: Tel. 00800 10020030
(Mo-Fr 8-19 h), Fax 00800 10020031. Beide
gebührenfreien Rufnummern sind in allen
drei Ländern ohne die Landesvorwahl zu
wählen.
Schweizerische Botschaft, Otto-von-Bis-
marck-Allee 4a, 10557 Berlin, Tel. 030 390
4000, Fax 030 3911030, www.eda.admin.ch/
berlin.
Schweizerische Botschaft, Konsularabtei-
lung: Prinz-Eugen-Str. 7, 1030 Wien, Tel. 01
79505, Fax 01 7950520, www.eda.admin.
ch/wien.
In der Schweiz hat jede größere Stadt
und jeder wichtigere Fremdenver-
kehrsort sein Tourismusbüro (Office
de Tourisme, Ente Turistico).
Fast jede Stadt und jeder Ferienort
ist außerdem unter seinem Namen im
Web vertreten. Man suche unter der
entsprechenden Ortsbezeichnung +
Punkt + ch, z.B.: www.basel.ch.
Autofahrer müssen ihren Führerschein
und den Kfz-Schein mitführen, die
Grüne Versicherungskarte ist emp-
fehlenswert.
Hunde und Katzen dürfen nur mit
einem EU-Heimtierausweis einge-
führt werden (Einzelheiten siehe Kapi-
tel „A-Z/Haustiere“).
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