Travel Reference
In-Depth Information
sen (unter 22 Vol.-%) oder eine anteilige Zu-
sammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Ben-
zinkanister; für See- und Flugreisende bis zu
einem Warenwert von insgesamt 430 , über
Land Reisende 300 , alle Reisende unter 15
Jahren 175 (bzw. 150 in Österreich)
Kulturelles Erbe in Vilnius, Kaunas und
Klaipëda (Vorlage des Reisepasses,
des Objekts sowie zwei Fotos des Ob-
jekts). Viele der besseren Antiquitä-
tengeschäfte übernehmen diese For-
malität. Infos s.u. www.heritage.lt, cen
tras@heritage.lt, Tel. 370 5 2734256.
TaxFree
Verbrauchern aus Nicht-EU-Ländern
wird bei einem Einkauf ab 200 Lt. in
bestimmten Geschäften 18 % Mehr-
wertsteuer erstattet (Infos unter www.
global-refund.com, Vilnius, Pylimo 41/
1, Tel. 2644100).
Freimengen bei Rückkehr
in die Schweiz
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 2 l bis
15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g
Schnitttabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren, und 200 Stück Ziga-
rettenpapier
Anderes: neuangeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr. Bei Nahrungsmitteln gibt es in-
nerhalb dieser Wertfreigrenze auch Mengen-
beschränkungen.
Mitnahme von Haustieren
Für Haustiere wie Hunde und Kat-
zen muss man seit dem 1.10.2004 für
das Tier eine ordnungsgemäße Toll-
wutschutzimpfung vorweisen und ei-
nen EU-Heimtierausweis (Pet Pass-
port genannt - oder übergangsweise
den bisherigen Impfausweis) vorlegen
können. Darüber hinaus muss das Tier
mit einem Microchip oder übergangs-
weise bis 2011 mit einer lesbaren Tä-
towierung gekennzeichnet sein.
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter Tel. 069 46997600
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Klagenfurt Villach Tel. 01 51433 564053
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel Tel. 061 2871111
Ausfuhrbeschränkungen
Der Export von Pilzen und Beeren
ist bis 10 kg, im getrockneten Zustand
5 kg gestattet, die Ausfuhr von Bern-
stein bis zum Wert von 250 US$.
Kunstwerke und Antiquitäten dürfen
mit Genehmigungsschreiben zollfrei,
solche, die älter als 50 Jahre sind, mit
einem Zoll von 10-20 % ausgeführt
werden. Infos bei den Komitees für
Siegesgöttin Nike in Vilnius
 
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