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Gesundheit
zunächst die Kosten der Behandlung
selbst zu tragen. Obwohl bestimmte
Beträge von der Krankenkasse hinter-
her erstattet werden, kann ein Teil der
finanziellen Belastung beim Patienten
bleiben und zu Kosten in kaum vorher-
sagbarem Umfang führen.
Deshalb wird der Abschluss einer
privaten Auslandskrankenversiche-
rung dringend empfohlen.
Bei Abschluss der Versicherung -
die es mit bis zu einem Jahr Gültigkeit
gibt - sollte auf einige Punkte geach-
tet werden. Zunächst sollte ein Voll-
schutz ohne Summenbeschränkung
bestehen, im Falle einer schweren
Krankheit oder eines Unfalls sollte
auch der Rücktransport übernom-
men werden, denn der Krankenrück-
transport wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht übernommen.
Diese Zusatzversicherung bietet sich
auch über einen Automobilclub an,
insbesondere wenn man bereits Mit-
glied ist und gewährleistet den Vorteil
billiger Rückholleistungen (Helikopter,
Flugzeug) in extremen Notfällen.
Wichtig ist auch, dass im Krankheits-
fall der Versicherungsschutz über die
vorher festgelegte Zeit hinaus auto-
matisch verlängert wird, wenn die
Rückreise nicht möglich ist.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Li-
tauen inbegriffen ist. Sofern man keine
Auslandsdeckung hat, kann man sich
bei Soliswiss (Gutenbergstr. 6, 3011
Bern, Tel. 031 3810 494, www.soli-
swiss.ch) kostenlos über mögliche
Krankenversicherer informieren.
Für Reisende sind keine Impfungen
vorgeschrieben. Das Bundesgesund-
heitsamt empfiehlt jedoch grundsätz-
lich eine Polio-, Tetanus-, Diphterie-,
Hepatitis-A- und FSME-Zeckenschutz-
impfung (letztere aber nur für diejeni-
gen, die in Wäldern und an Seen Ur-
laub machen). Vor der Reise sollte
man ggf. noch seine Zähne überprü-
fen lassen. Es gelten die üblichen vor-
beugenden Hygieneregeln. Die AIDS-
Rate ist noch relativ gering (www.
aids.lt; Hotline Tel. 8-80001111). Eine
Tuberkulosegefahr besteht für Touris-
ten i.d.R. nicht.
Die ärztliche Versorgung ist recht
gut. Die gesetzlichen Krankenkassen
von Deutschland und Österreich ga-
rantieren eine Behandlung im akuten
Krankheitsfall auch in Litauen, wenn
die Versorgung nicht bis nach der
Rückkehr warten kann. Als Anspruchs-
nachweis benötigt man die Europäi-
sche Krankenversicherungskarte, die
man von seiner Krankenkasse erhält.
Im Krankheitsfall besteht ein An-
spruch auf ambulante oder stationäre
Behandlung bei jedem zugelassenen
Arzt und in staatlichen Krankenhäu-
sern. Die Behandlung bei Privatärzten
und in privaten Krankenhäusern ist
meist besser, aber teurer als bei staatli-
chen, aber immer noch durchaus be-
zahlbar, um sich als Tourist seine Zäh-
ne oder Anderes richten zu lassen
(Gesundheitstourismus). Da die Leis-
tungen nach den gesetzlichen Vor-
schriften im Ausland abgerechnet wer-
den, kann man auch gebeten werden,
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