Travel Reference
In-Depth Information
steht Visafreiheit. Ausführungen zum
Fahren in Litauen s. unter „Verkehrs-
mittel“.
das Nationalitätenkennzeichen ange-
bracht sein. Wer einen fremden Wa-
gen fährt, benötigt eine notariell be-
glaubigte Benutzungsvollmacht (Vor-
druck bei den Automobilclubs wie
dem ADAC, ÖAMTC oder TCS, s.u.).
Man sollte nie ohne diese Papiere fah-
ren, wenn man kein hohes Bußgeld
riskieren möchte. Außerdem sollte
man immer seinen Reisepass oder
Personalausweis mit sich führen.
Ausrüstung
Vor der Reise sollte man eine In-
spektion durchführen lassen. Da die
Servicestationen nicht so dicht gesät
und Ersatzteile schwieriger zu bekom-
men sind, sollte man zumindest die
übliche Grundausstattung haben
(z.B. Starthilfekabel, Abschleppseil,
Wagenheber, Verbandskasten, Warn-
dreieck, Schutzweste mit Reflektoren,
Feuerlöscher etc.). Die letzten vier
sind in Litauen sogar gesetzlich vorge-
schrieben. Außerdem sollte man
Werkzeug, Glühbirnen, Sicherungen,
Motorenöl und ein Kleinteile-Set für
kleinere Reparaturen mit sich führen.
Wichtig ist auch ein Reservekanister
(maximal 20 l). Eine gute Straßenkarte
nicht vergessen (s. „Orientierung“).
Versicherungen/Schutzbriefe
Die „Internationale Grüne Versi-
cherungskarte“ , die die wichtigsten
Fahrzeugdaten enthält und die Scha-
densabwicklung bei einem Unfall er-
leichtert, ist in Litauen empfehlens-
wert, in Polen sogar obligatorisch.
Wer ohne sie einreisen will, muss dort
eine sehr hohe Pflichtgebühr und
Geldstrafe bezahlen. Diese fallen noch
höher aus, wenn man erst durchge-
wunken, dann jedoch von anderen
Beamten gestoppt wird, die von ihren
Kollegen informiert wurden. Eine Zu-
satzversicherung kann z.T. noch an
der Grenze abgeschlossen werden.
Ein Abschluss oder eine Erweiterung
einer kurzzeitigen Vollkasko- und In-
sassenunfallversicherung vor der Ab-
reise wird trotzdem nach schriftlicher
Klärung des Versicherungsschutzes
durch den Versicherer dringend emp-
fohlen.
Die Mitnahme des Europaschutz-
briefs eines Automobilclubs ist eine
Überlegung wert. Wird man erst in
der Notsituation Mitglied, gilt diese
Mitgliedschaft auch nur für dieses
Land und man ist in der Regel ver-
Fahrzeugpapiere
Ein EU- oder nationaler Führerschein
sowie der Fahrzeugschein sind obliga-
torisch. Die Einreise mit Kopien der
Fahrzeugpapiere ist verboten. Auch die
älteren grauen Führerscheine werden
anerkannt, sofern der Inhaber auf dem
Foto noch zu erkennen ist. In Tschechi-
en braucht man noch eine beglaubigte
Übersetzung. Argumentationshilfen in
vielen Sprachen können unter www.
vzbv.de/anerkennung heruntergeladen
werden. Es wird aber trotzdem empfoh-
len, auch einen internationalen Führer-
schein mitzuführen, der bei der heimi-
schen Führerscheinstelle beantragt wer-
den kann. Am Fahrzeug sollte immer
 
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