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Tab. 5.13 Die Abnahme der Toxizität einer radioaktiven Quelle mit dem Abstand von dieser Quelle,
wenn die Radioaktivität gleichmäßig im Halbraum verteilt wird
Abstand (m)
1
10
100
1000
10.000
, ⋅
,⋅
,⋅
,⋅
Toxizität (Sv)
1,5
Nach der Neufassung des deutschen Atomgesetzes vom 28.7.1994 dürfen radioaktive
Stoffe nicht aus dem Reaktorgebäude in die Umgebung gelangen unabhängig davon, wel-
che Gründe dazu führen könnten. Die durch das Gesetz festgelegten Richtlinien sind so
stringent, dass sie den Neubau von Kernkratwerken mit einem konventionellen Reaktor
in Deutschland verhindert und die Entwicklung des EPR-Reaktors initiiert haben. Auf der
anderen Seite hat es Unfälle mit Kernkratanlagen gegeben, bei denen große Mengen an
Radioaktivität in die Umgebung gelangten. Trotz der starken Belastung haben diese Unfäl-
le nicht zu den dramatischen Folgen geführt, die man nach Abb. 5.17 erwarten würde. Dies
liegt an einem Verdünnungseffekt, der besonders bei gasförmigen Radionukliden wirksam
ist und dafür sorgt, dass die Toxizität innerhalb kurzer Zeit auf tolerable Werte absinkt.
Als Beispiel wird in der Tab. 5.13 der Fall behandelt, dass der gesamte jährliche radioaktive
Abfall eines Kernkratwerks frei gesetzt wird, der in einem Behälter mit 3 m Inhalt einge-
schlossen war. In 10 km Abstand von dem Behälter erreicht die Toxizität durch den Unfall
etwa den Wert, der durch die natürliche Exposition mit Radioaktivität hervorgerufen wird.
Dieser Verdünnungseffekt ist sicherlich auch dafür verantwortlich, dass bei den 3 be-
kannten großen Unfällen mit Kernkratanlagen die Anzahl der Sterbefälle relativ gering
war, wenn man sie mit anderen Risiken vergleicht wie zum Beispiel dem, das durch den
Straßenverkehr verursacht wird. Die bekannten großen Unfälle sind:
1. 1979: In Harrisburg/USA ereignete sich bei einem Druckwasserreaktor ein Störfall im
Sekundärkühlkreislauf, der den Reaktor abschaltete. Die Nachwärme konnte durch das
Notkühlsystem nicht ausreichend abgeführt werden, so dass der Reaktorkern teilweise
schmolz und der Druckbehälter des Reaktors zerstört wurde. Durch die Entlütungs-
anlagen gelangten etwa
Bq an radioaktiven Gasen ( Xe und Kr) mit einer
Toxizität von Sv in die Umgebung. Es wurden keine Todesfälle aufgrund dieser Ra-
dioaktivität beobachtet.
2. 1986: Verursacht durch menschliches Fehlverhalten gerät einer der RBMK-Reaktoren
(Block 4) der Kernkratanlage in Tschernobyl/Ukraine in Brand. Der Reaktorbehälter
und das Reaktorgebäude werden zerstört, ca. 30 % des Brennstoffs aus dem Reaktor-
kern werden herausgeschleudert. Dabei gelangen etwa 4 % des gesamtem radioaktiven
Inventars mit Bq und einer Toxizität von Svin die Umgebung. Dies ist der größ-
te bisher aufgetretene Reaktorunfall, auf den weiter unten eingegangen wird.
3. 2011: Ein Tsunami war Auslöser des Reaktorunfalls von Fukushima/Japan . Dabei ver-
sagte das Kühlwassersystem und es kam in 3 von 4 Reaktorblöcken zu einer Kern-
schmelze.DieReaktordruckbehälterwurdenzerstört,ca.
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Svwurdenfreigesetztundverseuchtendasum-
 
 
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