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In jedem Fall sollte man sich für alle
medizinischen Leistungen vor Ort de-
taillierte Quittungen geben lassen
(mit Datum versehen), die man bei
seiner Versicherung einreichen kann
(vorher Kopien machen), um die Aus-
lagen erstattet zu bekommen.
nach Vorlage der Rechnung ersetzt
wird. Wurde eine Wertsache nicht im
Safe aufbewahrt, gibt es bei Diebstahl
auch keinen Ersatz. Kameraausrüstung
und Laptop dürfen beim Flug nicht als
Gepäck aufgegeben worden sein.
Gepäck im unbeaufsichtigt abgestell-
ten Fahrzeug ist ebenfalls nicht versi-
chert. Die Liste der Ausschlussgründe
ist endlos ... Überdies deckt häufig die
Hausratsversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigen-
tum auch im Ausland. Für den Fall,
dass etwas passiert ist, muss der Versi-
cherung als Schadensnachweis ein Po-
lizeiprotokoll vorgelegt werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung
hat man in der Regel schon. Hat man
eine Unfallversicherung, sollte man
prüfen, ob diese im Falle plötzlicher
Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Un-
falls im Urlaub zahlt. Auch durch man-
che (Gold-) Kreditkarten oder eine
Automobilclubmitgliedschaft ist man
für bestimmte Fälle schon versichert.
Die Versicherung über die Kreditkarte
gilt jedoch meist nur für den Kartenin-
haber!
Andere Versicherungen
Ist man mit einem Fahrzeug unter-
wegs ist der Europaschutzbrief eines
Automobilclubs eine Überlegung wert.
Wird man erst in der Notsituation Mit-
glied, gilt diese Mitgliedschaft auch
nur für dieses Land und man ist in der
Regel verpflichtet fast einen Jahresbei-
trag zu zahlen, obwohl die Mitglied-
schaft nur für einen Monat gültig ist.
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen wie eine Rei-
serücktrittsversicherung, Reisegepäck-
versicherung, Reisehaftpflichtversiche-
rung oder Reiseunfallversicherung, ist
individuell abzuklären. Gerade diese
Versicherungen enthalten viele Aus-
schlussklauseln, sodass sie nicht im-
mer Sinn machen.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 lohnt sich nur für teure Rei-
sen und für den Fall, dass man vor der
Abreise einen schweren Unfall hat,
schwer erkrankt, schwanger wird,
gekündigt wird oder nach Arbeitslo-
sigkeit einen neuen Arbeitsplatz be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist
u. Ä. Nicht gelten hingegen: Terroran-
schlag, Streik, Naturkatastrophe etc.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da z. B. bei Flugreisen
verlorenes Gepäck oft nur nach Kilo-
preis und auch sonst nur der Zeitwert
 
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