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In-Depth Information
Bei der Buchung einer Pauschalrei-
se im Reisebüro muss dieses dem
Kunden spätestens bei der Bezahlung
der Reisekosten oder der Anzahlung
einen Sicherungsschein geben. Die-
ser Sicherungsschein ist eine Bestä-
tigung, dass der Reiseveranstalter ge-
gen Insolvenz abgesichert ist. Das gilt
auch für Fluggesellschaften. Verwei-
gert der Veranstalter die Ausstellung
eines Sicherungsscheins, ist er mit
großer Wahrscheinlichkeit nicht insol-
venzversichert. Wegen der gegen-
wärtig großen Zahl von Insolvenzen,
auch im Tourismusbereich und bei
Fluggesellschaften, ist von einer Rei-
sebuchung bei einem Veranstalter,
der keinen Sicherungsschein ausstellt,
dringend abzuraten. Besonders bei
Billigfluggesellschaften ist Vorsicht
geboten. Durch die markanten Preis-
steigerungen für Erdöl seit Anfang
2008 sind einige von ihnen ins Tru-
deln geraten, und es ist davon auszu-
gehen, dass eine Reihe davon in den
nächsten 2 bis 3 Jahren Pleite gehen
werden.
Egal welche Versicherungen man
abschließt, hier ein Tipp: Für alle abge-
schlossenen Versicherungen sollte
man die Notfallnummern notieren
und mit der Policenummer gut aufhe-
ben! Bei Eintreten eines Notfalles sollte
die Versicherungsgesellschaft sofort
telefonisch verständigt werden!
wenn die medizinische Versorgung
nicht bis nach der Rückkehr warten
kann. Als Anspruchsnachweis benötigt
man seit 2005 die Europäische Kran-
kenversicherungskarte, die man von
seiner Krankenkasse erhält.
Im Krankheitsfall besteht ein An-
spruch auf ambulante oder stationäre
Behandlung bei jedem zugelassenen
Arzt und in staatlichen Krankenhäu-
sern. Da jedoch die Leistungen nach
den gesetzlichen Vorschriften im Aus-
land abgerechnet werden, kann man
auch gebeten werden, zunächst die
Kosten der Behandlung selbst zu tra-
gen. Obwohl bestimmte Beträge von
der Krankenkasse hinterher erstattet
werden, kann ein Teil der finanziellen
Belastung beim Patienten bleiben und
zu Kosten in kaum vorhersagbarem
Umfang führen.
Deshalb wird der Abschluss einer
privaten Auslandskrankenversiche-
rung empfohlen. Diese sollte eine zu-
verlässige Reiserückholversicherung
enthalten, denn der Krankenrücktrans-
port wird von den gesetzlichen Kran-
kenkassen nicht übernommen. Aus-
landskrankenversicherungen sind in
Deutschland mit Preisen ab 8-15
pro Jahr sehr günstig.
Schweizer sollten gegebenenfalls
bei ihrer Krankenversicherungsgesell-
schaft nachfragen, ob die Auslands-
deckung für Frankreich inbegriffen ist.
Sofern man keine Auslandsdeckung
hat, kann man sich kostenlos bei Soli-
swiss (Gutenbergstr. 6, 3011 Bern, Tel.
031 3810494, info@soliswiss.ch, www.
soliswiss.ch) über mögliche Kranken-
versicherer informieren.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen von
Deutschland und Österreich garantie-
ren eine Behandlung im akuten Krank-
heitsfall auch in allen Ländern Europas,
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