Travel Reference
In-Depth Information
ellere Geschäfte muss man meist die
nächstgelegene Stadt aufsuchen. In
den Städten werden häufig an be-
stimmten Tagen in der Woche oder
sogar täglich am Vormittag
Märkte
abgehalten, auf denen Bauern aus der
Umgebung ihre Produkte verkaufen.
Diese sind zwar in der Regel nicht billi-
ger als im Laden, aber oft frischer.
Wie alle Touristenregionen ist Korsi-
ka nicht frei von
Souvenir- und Anden-
kenläden,
die in großen Mengen Rei-
semitbringsel anbieten, über deren Ge-
schmack sich streiten lässt, sei es das
einprägsame korsische Wappen oder
die Kontur Korsikas in jeder Form. Wer
diese Dinge mitbringen möchte, dem
setzt höchstens das Gewicht der Kof-
fer bei der Abreise Grenzen.
Vorsicht ist bei den als Souvenir be-
liebten
Muschel- und Schnecken-
schalen
geboten, die im Sommer stel-
lenweise angeboten werden. Viele
dieser Tierbehausungen dürfen nicht
international gehandelt und dement-
sprechend auch nicht importiert wer-
den, oder man benötigt eine gültige
Import- und Exportbescheinigung (
‡
Ein- und Ausfuhrbestimmungen). Wäh-
rend Reisende aus EU-Ländern damit
normalerweise kein Problem haben,
kann der Zoll in der Schweiz diese Ge-
genstände beschlagnahmen und z. T.
empfindliche Geldstrafen verhängen.
Besonders heikel ist es bei den Scha-
len von Arten, die auf einem der An-
hänge des Washingtoner Artenschutz-
übereinkommens (CITES) gelistet sind.