Travel Reference
In-Depth Information
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
nen, die auf Anhang I des Washing-
toner Artenschutzübereinkommens
(CITES) gelistet sind. Darunter fallen
z. B. auch viele Schildkröten, Korallen,
Muscheln, Schnecken und deren
Gehäuse sowie Schmuck, der daraus
hergestellt wurde. Bei Anhang II Arten
sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungen
erforderlich. Die Strafen für einen Ver-
stoß gegen CITES-Bestimmungen sind
empfindlich.
Reisende, die einen korsischen Ha-
fen von einem Nicht-EU-Land aus an-
laufen, sind verpflichtet sich umgehend
bei der Hafenbehörde zu melden. Die
Zollkontrolle findet auf dem einreisen-
den Boot statt. Ein Meldeversäumnis
kann zu empfindlichen Geldstrafen
führen, selbst wenn keine zu verzollen-
den Gegenstände eingeführt werden.
Zollfrei einführen darf man persön-
liches, gebrauchtes Reisegut, Reise-
proviant sowie alkoholfreie Getränke.
Waren die zu gewerblichen Zwecken
verwendet werden, müssen grund-
sätzlich beim Finanzamt zur Umsatz-
steuer und sofern sie der Verbrauchs-
steuer unterliegen auch beim Haupt-
zollamt angemeldet werden.
Dokumente
Reisende aus allen EU-Ländern und
aus der Schweiz benötigen zur Einrei-
se nach Frankreich für einen Aufent-
halt von unter drei Monaten lediglich
einen gültigen Personalausweis oder
Reisepass. Ein Visum ist nicht erfor-
derlich. Auch wenn innerhalb der EU
meist keine Grenzkontrollen mehr
stattfinden, so besteht in Frankreich
die Pflicht zur Mitführung eines gül-
tigen Ausweisdokumentes. Für Reisen-
de mit anderen Staatsangehörigkeiten
kann eine Visumpflicht bestehen. Im
Zweifelsfall sollte man sich rechtzeitig
bei der zuständigen französischen
Auslandsvertretung erkundigen.
Reisende, die mit dem eigenen Auto
nach Korsika fahren oder dort ein Au-
to mieten, benötigen einen gültigen
nationalen Führerschein. Die Mit-
nahme einer internationalen grünen
Versicherungskarte ist nicht verpflich-
tend, kann aber im Notfall weiterhelfen.
Freimengen in EU-Ländern
Alkohol: 90 l Wein (davon max. 60 l
Schaumwein), 110 l Bier, 10 l Spirituosen
über 22 Vol.-% und 20 l unter 22 Vol.-%
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigaril-
los, 200 Zigarren, 1 kg Tabak
Anderes: 10 kg Kaffee, 20 Liter Kraftstoff
im Benzinkanister
Ein- und Ausfuhrbestimmungen
In allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
gelten weiterhin nationale Ein-, Aus-
oder Durchfuhrbeschränkungen,
z. B. für Tiere, Pflanzen, Waffen, starke
Medikamente und Drogen (auch für
Cannabis-Besitz und -handel).
Verboten ist auch die Aus- und Ein-
fuhr von wildlebenden Tier- oder
Pflanzenarten oder Produkte aus ih-
Freimengen für Nicht-EU-Bürger
Alkohol: 1 l Spirituosen (über 22 Vol.-%), 2 l
Spirituosen, Aperitifs u. Ä. (unter 22 Vol.-%),
2 l Schaumweine oder Likörweine oder antei-
 
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