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In-Depth Information
Einreisebestimmungen
(Stand Ende 2008)
der zuständigen Australischen Bot-
schaft (s. u.) beantragen.
Zollfreimengen
Pro Erwachsenem ab 18 Jahren dür-
fen 2,25 Liter Alkohol (inklusive Wein
und Bier), 250 Zigaretten oder 250
Gramm Tabakwaren sowie Neuwaren
im Wert von 900 $ (z. B. Geschenke)
nach Australien eingeführt werden.
Personen unter 18 Jahren dürfen Neu-
waren im Wert von insgesamt 450 $
einführen (kein Alkohol und keine Ta-
bakwaren).
Abgesehen von den Zollfreimengen
gelten strenge Einfuhrbeschränkun-
gen in Australien, an die man sich un-
bedingt halten sollte ( Ö Exkurs: „Die
strengen Einfuhrbeschränkungen des
isolierten fünften Kontinents“).
Hinweis: Da sich die Einreisebedingun-
gen kurzfristig ändern können, raten
wir, sich kurz vor Abreise beim Auswärti-
gen Amt (www.auswaertiges-amt.de, bzw.
www.bmaa.gv.at oder www.dfae.admin.
ch) oder der jeweiligen Botschaft zu in-
formieren.
Für ein 3-monatiges Touristenvisum
als Staatsbürger der EU und auch der
Schweiz gibt es die bequeme Mög-
lichkeit, ein elektronisches Visum ( Visi-
tor ETA) ausstellen zu lassen (für Ge-
schäftsreisende gibt es das Short Vali-
dity Business ETA) . Man muss weder
seinen Reisepass aus der Hand geben,
noch Fotos machen! Dennoch muss
der Reisepass mindestens noch zwei
Monate über das Abreisedatum aus
Australien hinaus gültig sein. Gegebe-
nenfalls muss man ihn vorab verlän-
gern lassen.
Der Antrag für ein ETA-Visum kostet
derzeit 20 $ und kann auf der Internet-
seite der Einwanderungsbehörde Aus-
traliens beantragt werden: www.eta.
immi.gov.au. Man braucht eine Kredit-
karte zum Zahlen der Gebühr von 20 $
und muss seine Reisepassdetails ein-
geben.
Man kann unter www.immi.gov.au/
visitors/tourist/676 auch ein elektroni-
sches Touristenvisum für einen Aufent-
halt von bis zu 12 Monaten (e676) be-
antragen. Dazu muss der Reisepass
mind. noch sechs Monate gültig sein.
Wer kein Staatsbürger der EU oder
der Schweiz ist, muss das Visum bei
Diplomatische
Vertretungen
Für alle nicht-elektronischen Visumsar-
ten (s. o.) wendet man sich an die zu-
ständige australische Botschaft. Die
Adressen der Konsulate des Heimat-
landes in Sydney sind im Kapitel
„Praktische Reisetipps A-Z: Notfälle“
aufgeführt.
In Deutschland
Australische Botschaft, Wallstraße 76-79,
10179 Berlin, T: 030/880088-0, F: 880088-
210, www.germany.embassy.gov.au, für Vi-
sum und Einwanderung, T: 030/700 129 129,
F: 22 489 293, Mo-Do 13-17, Fr bis 16 Uhr,
Schalterzeiten Visumstelle Mo, Mi, Fr 9-11
Uhr. Auch zuständig für Anträge von Staats-
angehörigen der Schweiz.
 
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