Travel Reference
In-Depth Information
Zahnpasta, Suppen) nur noch in der Höchst-
menge von jeweils 0,1 Liter als Handgepäck
mit ins Flugzeug mitgenommen werden (ein-
zige Ausnahme sind noch versiegelte Ba-
byfläschchen oder Babynahrungsbehälter bei
Reisen mit Baby).
Diese Flüssigkeiten müssen in einem
durchsichtigen, wiederverschließbaren Plas-
tikbeutel transportiert werden, der maximal
einen Liter Fassungsvermögen hat.
In der Economy-Class darf man in der Re-
gel nur Gepäck bis zu 20 kg pro Person ein-
checken und zusätzlich ein Handgepäck von
7 kg in die Kabine mitnehmen, welches eine
Größe von 55 x 40 x 23 cm nicht überschrei-
ten darf. In der Business Class sind es meist
30 kg pro Person und zwei Handgepäck-
stücke, die insgesamt nicht mehr als 12 kg
wiegen dürfen. Man sollte sich beim Kauf des
Tickets über die Bestimmungen der Airline
informieren (ist auch auf dem Flugticket an-
gegeben).
Wenn das Gepäck die Gewichtsgrenze
übersteigt, ist die Airline nicht verpflichtet, es
auf dem gleichen Flug zu befördern und man
trägt die Mehrkosten für die Versendung als
Frachtgut oder die Zulassung als Überge-
päck. Wenn man Glück hat, wird ein Auge
zugedrückt. Gepäckstücke, die mehr als
32 kg wiegen, können nicht normal einge-
checkt werden - zum gesundheitlichen
Schutz des Personals, das diese Gepäck-
stücke heben muss.
Sperrige Gepäckstücke (z. B. Fahrräder)
müssen bei der Fluggesellschaft vorab ange-
meldet werden. Deren Beförderung kann mit
Zusatzkosten verknüpft sein, die je nach Air-
line unterschiedlich sind.
Der Check-in
Bei den meisten internationalen Flügen
muss man zwei bis drei Stunden vor Abflug
am Schalter der Airline eingecheckt haben.
Viele Airlines neigen zum Überbuchen, d. h.,
sie buchen mehr Passagiere ein, als es Sitze
im Flugzeug gibt, und wer zuletzt kommt, hat
dann möglicherweise das Nachsehen.
Wenn ein vorheriges Reservieren der Sitz-
plätze nicht möglich war, kann man einen
Wunsch bezüglich des Sitzplatzes äußern.
Der Flug
Alle Flüge sind Nichtraucherflüge - die
einzige Möglichkeit zu rauchen bietet der
Zwischenstopp im Mittleren Osten oder in
Südostasien, wenn man denn die Raucherzo-
ne im Flughafen findet. Nikotinpflaster und
Kaugummis können helfen, die lange „Durst-
strecke“ zu überstehen.
Rückbestätigung
Bei den meisten Airlines ist heutzutage die
Bestätigung des Rückfluges nicht mehr not-
wendig. Allerdings empfehlen alle Airlines,
sich dennoch telefonisch zu erkundigen, ob
sich an der Flugzeit nichts geändert hat, denn
kurzfristige Änderungen der genauen Abflug-
uhrzeit kommen beim zunehmenden Luftver-
kehr heute immer häufiger vor. Hatte man
Sonderwünsche hinsichtlich der Mahlzeit,
Babybett (bassinett) , empfiehlt es sich, dies
telefonisch noch einmal bestätigen zu lassen.
Wenn die Airline allerdings eine Rück-
bestätigung (reconfirmation) bis 72 oder 48
Stunden vor dem Rückflug verlangt, sollte
man auf keinen Fall versäumen, die Airline
kurz anzurufen, sonst kann es passieren, dass
die Buchung im Computer der Airline gestri-
chen wird; der Flugtermin ist dahin. Das
Ticket verfällt aber nicht dadurch, es sei
denn, die Gültigkeitsdauer wird überschrit-
ten, aber unter Umständen ist in der Hoch-
saison nicht sofort ein Platz auf einem ande-
ren Flieger frei. Dies sollte man dann auch
beim Rückflug nicht vergessen.
Die Rufnummer kann man von Mitarbei-
tern der Airline bei der Ankunft, im Hotel,
dem Telefonbuch oder auf der Website der
Airline erfahren.
Mehr Infos zum Fliegen
Nützliche Informationen zum Thema Flie-
gen mit Kindern finden sich in diesem Kapi-
tel unter „Sydney für Kinder“, Gesundheits-
tipps für den langen Flug unter „Medizini-
sche Vorsorge“ und Wissenswertes für den
Rückflug im Kapitel Praktische Reisetipps A-
Z unter „Rückflug“.
 
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