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In-Depth Information
wenige Ausnahmen (rund um Santa Cruz und El
Paso, bei Puntagorda und Barlovento) geschlos-
sen. Keine Selbstbedienung!
Verkehrs-
regeln
In Spanien werden Verkehrsverstöße mit hohen
Geldstrafen geahndet; wer zuviel Alkohol im Blut
hat, muss gar mit dem Entzug des Führerscheins
rechnen. Hier die wichtigsten Vorschriften:
Alkoholgrenze: 0,5 Promille
Anschnallpflicht: innerhalb und außerhalb geschlosse-
ner Ortschaften; für Kinder unter drei Jahren sind Kinder-
sitze vorgeschrieben; Kinder über drei Jahren sollten, so-
fern sie keine 1,50 m groß sind, auf einer Rückhaltevorrich-
tung sitzen.
Höchstgeschwindigkeit: innerhalb geschlossener Ort-
schaften 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Straßen
mit mehr als einer Fahrbahn in jeder Richtung 100 km/h
Park- bzw. absolutes Halteverbot: gelbe bzw. rote Kenn-
zeichnung am Bordstein
Gebührenpflichtiges Parken (Automat): blaue Markie-
rung am Bordstein
Überholverbot: 100 m vor Kuppen und an Stellen, die
nicht mindestens 200 m zu überblicken sind
Telefonieren: nur mit Freisprechanlage erlaubt
Abschleppen: privat nicht erlaubt, nur von Unternehmen
mit Lizenz (Grúa)
Kreis-
verkehr
Viele Unfälle sind falschem Verhalten im Kreisver-
kehr geschuldet, insbesondere dem direkten Aus-
scheren von der inneren Spur auf die Ausfahrt. Bit-
te zweierlei beachten: Erstens haben alle Fahrer,
die sich innerhalb des Kreises bewegen, grund-
sätzlich Vorfahrt gegenüber denen außerhalb des
Kreises. Dazu kommt, dass Autos auf der äußeren
Spur des Kreises Vorrang gegenüber denen auf
der inneren Spur genießen. Nur von der äußeren
Spur aus (und bei Betätigung des Blinkers) ist die
Ausfahrt aus dem Kreisverkehr gestattet!
Unfall
Nach einem Unfall ist die Verleihfirma umgehend
zu verständigen. Wurde eine Person verletzt, sollte
unbedingt die Polizei über die Notrufnummer
112 angerufen werden ( Ö „Notfälle“). Dieselbe
Nummer gilt für Arzt und Feuerwehr. Anrufe wer-
den auch auf Deutsch beantwortet.
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