Travel Reference
In-Depth Information
sie weggeworfen. Darüber hinaus haben leicht entzünd-
liche Gase (in Sprühdosen, Campinggas) und entflammba-
re Stoffe (in Benzinfeuerzeugen, Feuerzeugfüllung) nichts
im Passagiergepäck zu suchen.
Flüssigkeiten sowie wachs- und gelartige Stoffe (wie
Kosmetik- und Toilettenartikel, Sprays, Shampoos, Cremes,
Zahnpasta, Suppen) dürfen nur mit an Bord genommen
werden, sofern sie die Höchstmenge von 100 ml nicht
überschreiten und in einem durchsichtigen, wiederver-
schließbaren Plastikbeutel verpackt sind (den Beutel vorher
kaufen, Fassungsvermögen max. 1l). Von den Einschrän-
kungen ausgenommen sind Babynahrung und verschrei-
bungspflichtige Medikamente sowie alle Flüssigkeiten/Ge-
tränke/Gels, die nach der Fluggastkontrolle z.B. in Travel-
Value-Shops erworben wurden (Weitere Infos: www.aus
waertiges-amt.de).
Sondergepäck (sperrige Gepäckstücke) muss bei der
Fluggesellschaft 1-4 Wochen im Voraus angemeldet wer-
den. Tauch- und Golfgepäck werden in der Regel kostenlos
befördert, sofern sie nicht schwerer als 30 kg sind. Dage-
gen ist die Beförderung von Fahrrädern und Surfbrettern
fast immer mit Zusatzkosten verknüpft. Für die sichere Ver-
packung hat man selber zu sorgen. Das Personal am
Check-in-Schalter erwartet, dass der Fahrradlenker parallel
zum Rahmen steht und die Pedalen nach innen gedreht
oder abmontiert sind; die Luft ist aus den Reifen herauszu-
lassen. Wer Kratzer am kostbaren Drahtesel vermeiden
will, holt sich im Fahrradladen einen speziellen Karton
(meist gratis). Noch vor Reiseantritt sollte man in Erfahrung
bringen, ob der Veranstalter bereit ist, das sperrige Gepäck
im Transferfahrzeug zu befördern. In der Vergangenheit
kam es vor, dass „aus sicherheitstechnischen Gründen“ der
Transport verweigert wurde und sich der Gast selber um
die Beförderung von Fahrrad und Surfbrett zu kümmern
hatte. Sollte statt des gebuchten Bustransfers ein Taxitrans-
fer zum Urlaubsort nötig sein, muss der Urlauber die dafür
entstehenden Kosten tragen!
Rückbestätigung
Die Bestätigung des Rückfluges ist bei einigen Airlines
immer noch obligatorisch. Sie sichern sich damit gegen
kurzfristig auferlegte Änderungen der Abflugzeit ab. Ruft
man nicht an, kann es passieren, dass die Buchung im
Computer der Airline gestrichen wird. Bei Billigtickets ist
dann der Anspruch auf Beförderung verwirkt, ansonsten
verfällt das Ticket erst mit Überschreiten der Gültigkeits-
dauer. Steht die Rufnummer zur Rückbestätigung nicht auf
dem Ticket, sollte man sie sich bei Mitarbeitern der Airline
am Flughafen oder im Hotel geben lassen.
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