Travel Reference
In-Depth Information
Zürich als europäische Touristenme-
tropole bietet natürlich die komplette
Palette touristischer Dienstleistungen.
Um sich in der Masse der Informationen
schnell orientieren zu können, haben wir
in diesem Kapitel alle für einen Citytrip
wichtigen Reisehinweise zusammenge-
tragen. Sollte dennoch eine Frage offen
bleiben, helfen die unter „Informations-
quellen“ aufgeführten Adressen weiter.
Schreiben Sie uns, wenn sich zwischen-
zeitlich etwas geändert hat oder Sie inte-
ressante Hinweise an Leser der nächs-
ten Auflage weitergeben möchten.
Tourismus (siehe „Informationsstellen“)
erhältlich. Die Vignette ist 14 Mona-
te gültig, und zwar vom Dezember des
Vorjahres bis zum Januar des folgen-
den Jahres, z. B. Vignette 2008 von De-
zember 2007 bis Januar 2009. Befes-
tigt wird die Vignette gut sichtbar an der
Windschutzscheibe.
kfz-Papiere
Wer mit dem Auto in die Schweiz reist,
sollte den internationalen Führerschein
und den Fahrzeugschein bei sich haben.
Empfehlenswert ist darüber hinaus die
internationale Grüne Versichertenkarte.
an- und rückreise
tempolimit
Die Höchstgeschwindigkeit auf Schwei-
zer Autobahnen beträgt 120 km/h, auf
Landstrassen 80 km/h und in geschlos-
senen Ortschaften 50 km/h. An die Ge-
schwindigkeitsbegrenzung sollte man
sich tunlichst halten. Denn so kostspielig
wie der Lebenswandel in der Schweiz ist,
so kostspielig sind auch die Strafen bei
überhöhter Geschwindigkeit.
Mit deM auto
Zürich liegt am Knotenpunkt dreier Auto-
bahnen (A1, 3 und 4), die Stadt ist des-
halb mit dem Auto sehr gut zu errei-
chen. Je nachdem, aus welcher Richtung
man sich der Stadt nähert, kommen ver-
schiedene Autobahnen für die Anreise in
Frage: Wer aus Bayern anreist, fährt über
die A 96, aus anderen deutschen Regi-
onen gelangt man über die Autobahnen
A 5 oder A 81 in die Schweiz. Innerhalb
der Schweiz führen schließlich die Auto-
bahnen 1 und 3 Richtung Zürich.
Besondere Verkehrsregeln
Grundsätzlich herrscht in der Schweiz
Anschnallpflicht, sowohl auf Vorder- als
auch auf Rücksitzen. Kinder unter 7 Jah-
ren dürfen zudem nur mit einem ECE-ge-
prüften Kindersitz mitfahren, Kinder zwi-
schen 7 und 12 Jahren müssen entwe-
der mit einer Kinderrückhaltevorrichtung
wie einem Kindersitz gesichert oder an-
geschnallt sein.
Das Telefonieren während der Fahrt ist
nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
Die Promillegrenze liegt in der Schweiz
bei 0,5 ‰. Gelbe Kreuze am Fahrbahn-
rand weisen auf ein Parkverbot, gelbe Li-
nien auf ein Halteverbot hin.
Mautgebühren
Wer die grün beschilderten Autobah-
nen und autobahnähnliche Straßen in
der Schweiz nutzen will, benötigt dafür
eine Maut-Plakette, die sogenannte Vi-
gnette. Sie ist für 40 CHF (25 €) an der
Schweizer Grenze, an Tankstellen, in
allen Schweizer Postämtern, an Bahn-
höfen oder im Voraus bei Automobil-
klubs wie dem ADAC oder bei Schweiz-
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