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man ist in der Regel verpflichtet, fast einen Jahres-
beitrag zu zahlen, obwohl die Mitgliedschaft nur
für einen Monat gültig ist.
Die Reiserücktrittsversicherung für 35-80
lohnt sich nur für teure Reisen und für den Fall,
dass man vor der Abreise einen schweren Unfall
hat, schwer erkrankt, schwanger wird, den Ar-
beitsplatz verliert bzw. einen neuen antreten
muss, die Wohnung abgebrannt ist u.Ä. Nicht gel-
ten hingegen: Terroranschlag, Streik, Naturkata-
strophe etc.
Die Reisegepäckversicherung lohnt sich selten,
da z.B. bei Flugreisen verlorenes Gepäck oft nur
nach Kilopreis und auch sonst nur der Zeitwert
nach Vorlage der Rechnung ersetzt wird. Wurde
eine Wertsache nicht im Safe aufbewahrt, gibt es
bei Diebstahl auch keinen Ersatz. Kameraausrüs-
tung und Laptop dürfen beim Flug nicht als Ge-
päck aufgegeben worden sein. Gepäck im unbe-
aufsichtigt abgestellten Fahrzeug ist ebenfalls
nicht versichert. Die Liste der Ausschlussgründe ist
endlos ... Überdies deckt häufig die Hausratversi-
cherung schon Einbruch, Raub und Beschädigung
von Eigentum auch im Ausland. Für den Fall, dass
etwas passiert ist, muss der Versicherung als
Schadensnachweis ein Polizeiprotokoll vorgelegt
werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat man in
der Regel schon. Hat man eine Unfallversiche-
rung, sollte man prüfen, ob diese im Falle plötzli-
cher Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls im
Urlaub zahlt. Auch durch manche (Gold-) Kredit-
karten oder eine Automobilclubmitgliedschaft
ist man für bestimmte Fälle schon versichert. Die
Versicherung über die Kreditkarte gilt jedoch
meist nur für den Karteninhaber!
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