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sern. Da jedoch die Leistungen nach den gesetzli-
chen Vorschriften im Ausland abgerechnet wer-
den, ist es möglich, dass man die Behandlungskos-
ten zunächst selbst tragen muss. Und obwohl be-
stimmte Beträge von den Kassen später erstattet
werden, kann ein Teil der finanziellen Belastung
durchaus beim Patienten bleiben und zu Kosten in
kaum vorhersagbarem Umfang führen. Deshalb
wird der Abschluss einer privaten Auslandskran-
kenversicherung dringend empfohlen ( Ü „Versi-
cherungen“).
Schweizer sollten bei ihrer Versicherung nach-
fragen, ob die Auslandsdeckung auch für Italien
inbegriffen ist; ist dies nicht der Fall, kann man sich
kostenlos bei Soliswiss (Tel. (031) 3810494, www.
soliswiss.ch) über geeignete Krankenversicherer
informieren.
Zur Kostenerstattung benötigt man ausführliche
Quittungen (mit Datum, Namen, Bericht über Art
und Umfang der Behandlung, Kosten und Medi-
kamente).
Wasser
Für Elba ist keine spezielle Gesundheitsvorsorge
notwendig. Jedoch sollte das Trinken von Lei-
tungswasser vermieden werden; es ist zuweilen
stark gechlort.
Das Meerwasser im Mittelmeerraum kann He-
patitis A oder B übertragen (beide sind heilbar).
Es ist möglich, sich vorher impfen zu lassen, die
Kosten übernimmt in diesem Fall der Patient.
Medika-
mente
Spezielle Medikamente sollten auf jeden Fall von
zu Hause mitgenommen werden. Von seinem
Hausarzt kann man sich beraten lassen, was in die
Reiseapotheke gehört.
Aktuelle Länderinformationen zum Thema Gesund-
heit findet man z.B. im Internet auf der Website www.
travelmed.de.
 
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