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U MWELT - UND N ATURSCHUTZ
Bereits 1982 kam man in Rom auf die Idee, den
Toskanischen Archipel unter Naturschutz zu stel-
len und einen Nationalpark zu gründen. Drei der
Inseln wurden zu diesem Zeitpunkt noch als Ge-
fängnisinseln genutzt (Capraia, Gorgona und Pia-
nosa). Gerade dort war die Natur aufgrund der
doch eher extensiven Nutzung noch weitgehend
unverändert. Auch wollte man die Unterwasser-
flora und -fauna schützen. Die Mittelmeermönchs-
robbe war bereits auf dem Rückzug. Ein National-
park bot die Möglichkeit, die Natur des Archipels
zu bewahren und somit auch den Anreiz für die
meisten Besucher der Inseln zu erhalten.
Der Widerstand gegen diese Pläne war aller-
dings beachtlich. Neben dem Problem der Finan-
zierung war es vor allem die Bevölkerung, die
überzeugt werden musste. Die Elbaner wussten
um die Beschränkungen, die ein Nationalpark mit
sich bringen würde. Was nützt einem Grund und
Boden, wenn er in einem Naturschutzgebiet liegt
und nicht bebaut werden darf? Fischer und Land-
wirte fürchteten um ihre Einkünfte.
Nach 14 Jahren etlicher Diskussionen und Ver-
zögerungen war es im Dezember 1996 dann
doch so weit: Der Parco Nazionale Arcipelago
Toscano wurde beschlossen und gegründet, aller-
dings gegen den Willen eines Großteils der Bevöl-
kerung. Ein wohl glücklicher Umstand war die Hil-
fe der EU, die eine erste umfassende Finanzierung
zusicherte. Der Nationalpark umfasst ein Gebiet
von ca. 18.000 ha Landesfläche und ca. 57.000 ha
Meeresfläche. Montecristo, Gorgona, Pianosa
und Giannutri wurden komplett unter Naturschutz
gestellt. Auf Elba wurden vor allem der Westteil
der Insel, ein Großteil der Halbinsel Calamita und
der Nordosten zwischen Cavo und Rio nell'Elba
zum Gebiet des Nationalparks erklärt. Das macht
etwa 50 % der Insel aus. Auf Giglio sind 53 % und
auf Capraia 78 % des Territoriums geschützt, die
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