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Kleines Flug-Know-how
Check-in
Bei den meisten internationalen Flügen muss man
zwei
bis drei Stunden vor Abflug
am Schalter der Airline ein-
gecheckt haben. Viele Airlines neigen zum Überbuchen,
und wer zuletzt kommt, hat womöglich das Nachsehen.
Etliche Gesellschaften bieten den
Vorabend-Check-in.
Mit Pass und Reiseunterlagen checkt man am Vorabend
ganz regulär ein. Das Gepäck wird abgegeben, man erhält
seine Bordkarte und kann am folgenden Morgen direkt
zum Wartesaal schlendern.
Das Gepäck
In der Economy-Class darf man in der Regel nur
Gepäck
bis zu 20 kg pro Person
einchecken und zusätzlich ein
Handgepäck von 7 kg in die Kabine mitnehmen, was die
Größe von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten darf. Man
sollte sich über die Bestimmungen der Airline informieren.
Aus Sicherheitsgründen dürfen
Taschenmesser, Nagel-
feilen, Nagelscheren,
sonstige Scheren und Ähnliches
nicht mehr im Handgepäck untergebracht werden. Diese
sollte man im aufzugebenden Gepäck verstauen, sonst
werden sie bei der Sicherheitskontrolle einfach weggewor-
fen. Feuerwerke, entzündliche Gase (in Sprühdosen, Cam-
pinggas), entflammbare Stoffe (in Benzinfeuerzeugen,
Feuerzeugfüllung) etc. sind verboten.
Seit 2006 dürfen Fluggäste
Flüssigkeiten
oder ver-
gleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz (z. B. Ge-
tränke, Gels, Sprays, Shampoos, Cremes, Zahnpasta, Sup-
pen) nur noch in der Höchstmenge von 0,1 Liter als Hand-
gepäck mit ins Flugzeug nehmen. Die Flüssigkeiten müs-
sen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plas-
tikbeutel transportiert werden, der maximal einen Liter Fas-
sungsvermögen hat.
Rückbestätigung
Bei den meisten Airlines ist die
Bestätigung des Rück-
fluges
nicht mehr notwendig. Allerdings empfehlen alle
Airlines, sich dennoch telefonisch zu erkundigen, ob sich
an der Flugzeit nichts geändert hat, denn kurzfristige Än-
derungen kommen heute immer häufiger vor.
Wenn die Airline allerdings eine Rückbestätigung
(re-
confirmation)
bis 72 oder 48 Stunden vor dem Rückflug
verlangt, sollte man unbedingt anrufen, sonst kann es pas-
sieren, dass die Buchung im Computer der Airline gestri-
chen wird. Das Ticket verfällt aber nicht, es sei denn, die
Gültigkeitsdauer wird überschritten.